Beschluss: geändert beschlossen

Sachverhalt:

 

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Herr Hein geht auf die Sitzungsvorlage ein.

 

Aufgrund der Feststellung von Herrn Hein, dass in den nächsten 5 Jahren keine großen Maßnahmen anstünden, schlägt Herr Lanfermann Herrn Hein vor, bis 2015, bis die Kanalhausanschlüsse saniert seien,  Pause zu machen.

 

Herr Hein weist darauf hin, dass nach der Satzung der Abwasserbetrieb für die Hausanschlussleitungen zuständig sei. Im Rahmen dieser Zuständigkeit seien selbstverständlich auch die Grundstücksanschlussleitungen dort zu sanieren, wo auch die öffentlichen Kanäle saniert werden.

 

Auf Nachfragen von Herrn Hövener teilt Herr Hein mit, dass die Kanalbaumaßnahme Kerkeler nach der Prioritätenliste 2007/2008 umgesetzt werden solle, er zurzeit nicht mehr davon ausgehe, dass der Fremdwasserkanal Kohkamp noch in 2006 gebaut werde und der Hauptkanal Massonneaustraße wohl nicht sanierungsbedürftig sei. Er hoffe, mit einem Reparatur-Verfahren auszukommen.

 

Herr Wiesmann führt an, dass lt. ABK in 2010 eine neue Befahrung des Kanalnetzes vorgesehen sei, bei der auch die Hausanschlusskanäle flächendeckend befahren werden sollen. Hierzu macht er deutlich, dass aber erst frühestens ab 2015 eine Verpflichtung hierzu bestehe und sich Billerbeck damit in eine Vorreiterposition bringe. Im Übrigen sei er der Auffassung, dass das Pilotprojekt Kohkamp nicht gelungen sei. Auf die Anwohner kämen erhebliche Kosten zu, die in keinem Verhältnis zum Ergebnis stünden. Er werde sich einem ganzheitlichen Konzept – bevor nicht die rechtliche Verpflichtung bestehe - nicht anschließen.

 

Herr Hein erläutert, dass er im Zuge der Sanierung von Kanal- und Grundstücksanschlussleitungen dem § 45 Landesbauordnung Rechnung tragen und die Bürger auffordern müsse, ihre Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtigkeit zu überprüfen. Sobald ihm undichte Leitungen bekannt seien, sei er verpflichtet, eine Dichtigkeitsprüfung zu fordern.

 

Er habe Herrn Hein so verstanden, dass beim Bau oder einer Sanierung eines Kanals alle Bürger aufgefordert werden sollen, zu überprüfen, ob ihre privaten Leitungen dicht seien, obwohl erst in 2015 die Verpflichtung hierzu bestehe, falls es überhaupt dazu kommen werde, so Herr Wiesmann. Auf jeden Fall sei Billerbeck dann wieder Vorreiter. Im Pilotprojekt Kohkamp hätten die Anlieger noch Zuschüsse bekommen, diese werde es aber voraussichtlich künftig nicht mehr geben, so dass die Anlieger die Kosten allein tragen müssten.

 

Um eine Reduzierung des Fremdwassers zu erzielen, komme man nicht umhin, die privaten Kanalisationsleitungen abzudichten und gleichzeitig alternative Ableitungssysteme zur Verfügung zu stellen, so Herr Hein. Dieses könne man nicht ignorieren, da nur noch die Maßnahmen gefördert würden, die ganzheitlich angegangen werden. Wenn der Betriebsausschuss die Voraussetzungen nicht schaffe und bis 2015 abwarte, dann habe der Ausschuss zu verantworten, dass die Bürger die Förderung nicht in Anspruch nehmen können. Das Land NRW lege zurzeit das „Förderprogramm Abwasser“ auf und gedenke nur dann die Sanierung von privaten Leitungen zu fördern, wenn das ganzheitliche Konzept, d. h. zusammen mit den öffentlichen Kanälen und den Grundstücksanschlussleitungen ein Konzept aufgestellt werde. So wie in diesem ABK vorgeschlagen.

 

Herr Wiesmann hält dem entgegen, dass das ABK jederzeit geändert werden könne. Nur aufgrund der Hoffnung, dass es eine Förderung geben könne, sei er nicht bereit zuzustimmen. Ab 2015 könne man damit anfangen, dann sei es noch früh genug.

 

Herr Dr. Meyring weist darauf hin, dass mit dem Beschluss zum ABK noch keine ganzheitliche Sanierung beschlossen werde.

 

Herr Hein erläutert, dass er das Kanalnetz sowieso befahren müsse. Er wolle jetzt erreichen, dass die Bezirksregierung anerkenne, dass mit einer jährlichen Rückstellung von 75.000,-- € sichergestellt werde, dass 2009/10 das Kanalnetz flächendeckend befahren wird. Ansonsten müsste jährlich 1/10 des Kanalnetzes befahren werden.

 

Nach weiterer kontroverser Diskussion zwischen Herrn Hein und Herrn Wiesmann stellt Herr Krause schließlich den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt heute zurückzustellen und nach Abstimmung in den Fraktionen neu zu beraten. 

 

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen angenommen.