Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

     1.    Die Bedenken des Eigentümers der Gaststätte werden wie im Sachverhalt beschrieben zurückgewiesen.

     2.    Die Hinweise des Kreises Coesfeld, des Landesbetriebes Straßen.NRW und des Landschaftsverbandes werden auf Ebene der Baugenehmigungs-verfahren berücksichtigt.

     3.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB und des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die Außenbereichssatzung „Thumann`s Mühle“. 

     4.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Außenbereichssatzung „Thumann`s Mühle“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung


Frau Besecke verweist auf die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass weitere Anregungen nicht eingegangen seien.

Der Bezirksausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig