Sitzung: 29.04.2014 Bezirksausschuss
Vorlage: FBPB/906/2014
Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für
den Rat:
1. Die
Bedenken des Eigentümers der Gaststätte werden wie im Sachverhalt beschrieben
zurückgewiesen.
2. Die
Hinweise des Kreises Coesfeld, des Landesbetriebes Straßen.NRW und des
Landschaftsverbandes werden auf Ebene der Baugenehmigungs-verfahren
berücksichtigt.
3. Der
Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB in
Verbindung mit § 13 BauGB und des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO
NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7
BauGB die Außenbereichssatzung „Thumann`s Mühle“.
4. Gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die
Außenbereichssatzung „Thumann`s Mühle“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
• Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414)
in der zurzeit geltenden Fassung
• Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Frau Besecke verweist auf die Sitzungsvorlage und teilt mit, dass weitere Anregungen nicht eingegangen seien.
Der Bezirksausschuss fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig