Herr Mollenhauer teilt mit, dass die Bezirksregierung Münster die Verwaltung darüber informiert habe, dass im Bereich des Überschwemmungsgebietes Steinfurter Aa die Bereiche des Überflutungsgebietes, die bebaut oder mit Baurechten belegt waren, jedoch nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt waren, nunmehr als Überschwemmungsgebiet mit Bekanntmachung für den Regierungsbezirk Münster vorläufig gesichert werden. Nach dem alten Wasserhaushaltsgesetz, Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern, seien Überschwemmungsgebiete ausgeschlossen, soweit diese Flächen bebaut oder mit Baurechten belegt waren. Mit der Novellierung des WHG 2009 seien diese Ausnahmen gestrichen worden.

 

Frau Schulze Wierling erkundigt sich, ob die Anwohner hierüber informiert seien.

Herr Mollenhauer merkt an, dass die anwesende Pressevertreterin in ihrer Berichterstattung vielleicht hierauf eingehen könne.

 

Herr Schulze Temming fragt nach, ob das Einfluss auf die Windkraftplanung habe.

Frau Besecke teilt mit, dass es im Bereich der möglichen Standorte an der Steinfurter Aa keine Änderungen gebe.