Herr Kösters erkundigt sich, ob im Zuge des Auf-den-Stock-Setzens von Wallhecken auch gleichzeitig die Gräben ausgekoffert werden können.

 

Herr Erfmann teilt mit, dass die Gräben aufgrund fehlender Mittel zurzeit nur partiell ausgehoben werden können, in Zukunft aber mehr getan werden solle.

 

Herr Kösters bittet die Verwaltung, die Eingabe eines Anliegers in dieser Angelegenheit zu beantworten.

 

Herr Schulze Temming weist darauf hin, dass sich die Chance zum Ausheben der Gräben nur alle 10 – 15 Jahre beim Auf den Stock setzen der Hecken ergebe und die  Wasser- und Bodenverbände informiert werden sollten.