Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die in der Anlage I zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Bilanz zum 31.12.2013 wird genehmigt und festgestellt.

 

2.    Die in der Anlage II zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Gewinn- und Verlustrechnung 2013 mit Anhang (Anlage III) wird genehmigt und festgestellt.

 

3.    Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 zum Jahresabschluss (Anlage IV) wird genehmigt und festgestellt.

 

4.    Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2013 entlastet.

 

5.    Der festgestellte Jahresüberschuss in der Höhe von 159.216,04 € wird in den Gewinnvortrag eingestellt.


Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Schwaaf und Herr Brockmeier von der EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Coesfeld, anwesend.

 

Den Ausschussmitgliedern wird als Tischvorlage ein Auszug aus dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 vorgelegt.

 

Frau Beil fragt kritisch nach, ob es üblich sei, dass der Bericht erst in der Sitzung zur Verfügung gestellt werde. Sie halte das für eine Zumutung, weil sie sich nicht vorbereiten könne. In privaten Unternehmen gäbe es so etwas nicht.

 

Herr Hein erläutert, dass das bisher durchaus üblich gewesen sei, den Fraktionen aber vorab ein Bericht zur Verfügung gestellt werde.

 

Herr Schwaaf ergänzt, dass der Bericht pünktlich erstellt wurde. Es sei richtig, dass es in privaten Unternehmen üblich sei, dass zumindest Teile des Berichtes den Ausschüssen vorab zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Brockmeier und Herr Schwaaf stellen dann die wesentlichen Daten des Jahresabschlusses 2013 vor.

 

Herr Schlieker weist darauf hin, dass seit Jahren der Gewinn vorgetragen werde und dies doch irgendwann zur Steuerpflicht führe. Er fragt nach, ob die in 2014 anstehenden Ausgaben für die Lange Straße ausreichten, um nicht in die Steuerpflicht zu geraten.

 

Herr Hein teilt mit, dass eine Steuerpflicht grundsätzlich nicht bestehe. Der Jahresüberschuss in Höhe von 159.000,-- € falle eigentlich um rd. 40.000,-- € zu gering aus, weil die Auflösung der Beitragszuschüsse nicht vollständig ausgeglichen worden seien. Im Übrigen handele es sich bei den aufaddierten Jahresüberschüssen nicht um liquide Mittel.


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung