Beschlussvorschlag für den Rat:

1.    Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2013 bei der Schmutzwassergebühr ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 1.523,14 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 eingestellt.

 

2.    Die ausgewiesene Unterdeckung bei der Niederschlagswassergebühr in der Höhe von 2.278,90 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 eingestellt.


Der Ausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag des Abwasserbetriebes an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig