Herr Wiesmann möchte zunächst  wissen, warum die Satzung heute wieder auf der Tagesordnung stehe.

 

Herr Hein teilt mit, dass die Satzung in Abstimmung mit dem Vorsitzenden Herrn Dr. Meyring wieder auf die Tagesordnung genommen sei. In der letzten Ratssitzung sei sowohl der Beschlussvorschlag der Verwaltung als auch ein weitergehender Antrag abgelehnt worden, so dass die Satzung insgesamt nicht beschlossen werden konnte. Gleichwohl sei aus allen Redebeiträgen erkennbar gewesen, dass der Satzung im Grunde zugestimmt werde und nur die Höhe der Geldbuße strittig sei. In der Sitzungsvorlage habe er darauf hingewiesen, dass alle umliegenden Gemeinden in ihrer Abwasserbeseitigungssatzung eine Geldbuße von 50.000,-- € verankert haben. Dieses entspreche auch der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

 

Herr Brockamp macht deutlich, dass die CDU-Fraktion eine Geldbuße in Höhe von 50.000,-- € nicht mittragen werde, weil bei einem starken Vergehen noch zusätzliche Kosten auf den Verursacher zukommen. Außerdem sei in der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen im Außenbereich auch nur eine Geldbuße von 5.000,-- € festgesetzt worden und im Sinne der Gleichbehandlung sollen auch für die Innenstadt in der Abwasserbeseitigungssatzung nur 5.000,-- € eingesetzt werden.

 

Frau Beil weist darauf hin, dass es doch um vorsätzliche und fahrlässige Handlungen und nicht um Versehen gehe, die geahndet werden sollen. Hierfür eine Geldbuße von max. 5.000,-- € festzusetzen, seien doch Peanuts. Die SPD-Fraktion spreche sich für eine Geldbuße in Höhe von 50.000,-- € aus.

 

Herr Hein appelliert noch einmal an die Ausschussmitglieder, einen Kompromiss zu finden. Wenn jemand das auf der Kläranlage oder in der Kanalisation arbeitende Personal gefährde, dann sei doch selbst eine Geldbuße von 50.000,-- € noch zu gering. Auch sollte die Höhe der Geldbuße nicht mit der in der Satzung für Kleinkläranlagen verglichen werden. Es gehe darum, das Vermögen der Bürger der Stadt Billerbeck zu schützen und da sei ein gewisses Abschreckungsszenario sinnvoll.

 

Wer Mitarbeiter der Kläranlage gefährde, begehe einen Straftatbestand und komme vor Gericht, so Herr Wiesmann.

Zur Nachfrage von Herrn Wiesmann wie oft bisher eine Geldbuße verhängt worden sei, teilt Herr Hein mit, dass dies noch nicht der Fall gewesen sei und das ja vielleicht auch auf die abschreckende Wirkung einer möglichen Geldbuße bis zu 50.000,-- € zurückgeführt werden könne. Er gebe zu bedenken, dass die bisherige Satzung eine Geldbuße von 50.000,-- € vorsehe und wenn man sich nicht auf eine neue Satzung verständige, dann würde weiterhin die alte Satzung mit einer Geldbuße von 50.000,-- € gelten, die allerdings nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspreche. .

 

Herr Hidding entgegnet Frau Beil, dass 5.000,-- € für einen normalen Haushalt doch keine Peanuts seien. Aus seiner Tätigkeit im Bereich Biogasanlagen habe er viel mit Gewässerschutz zu tun In dem Bereich sei man von hohen Summen bedroht, die auch angefordert würden und das nicht nur, wenn Leben gefährdet sei. Da werde oft kein Maß gehalten. Deshalb halte er eine Geldbuße von bis zu 50.000,-- € für zu hoch.

 

Herr Brockamp stellt heraus, dass es natürlich auch in seinem Interesse sei, die Mitarbeiter der Kläranlage zu schützen. Nur habe er es auch schon erlebt, dass die Kommunikation des Abwasserbetriebes mit den Bürgern nicht funktioniere. Er wolle den Betriebsleiter nicht autorisieren, eine Geldbuße von 50.000,-- € androhen oder festsetzen zu können.

 

Herr Spengler erklärt, dass es bei einer Geldbuße von 50.000,-- € bleiben sollte. Die CDU-Fraktion sollte bis zur Ratssitzung überlegen, ob vielleicht ein Kompromiss möglich wäre. 5.000,-- € seien jedenfalls wesentlich zu wenig.

 

Herr Hein sieht keinen Sachzusammenhang zwischen der Kommunikation des Abwasserbetriebes mit den Bürgern und der Höhe der Geldbuße. Er könne nur appellieren, sich auf einen Betrag zu einigen. Die jetzt noch gültige Abwasserbeseitigungssatzung entspreche nicht mehr dem geltenden Recht.

 

Herr Hidding weist darauf hin, dass eine Geldbuße von 10.000,-- € schon doppelt so hoch sei wie die in der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und fragt nach, wie man dieses begründen solle.

 

Herr Hein entgegnet, dass es keine Gleichbehandlung geben müsse. Die Sachverhalte und Abwassermengen seien völlig unterschiedlich. Die Schäden könnten im Außenbereich wegen der geringeren Mengen gar nicht so hoch sein und würden außerdem viel früher bemerkt. Bei einer Einleitung in einen Kanal handele es sich dagegen um die bewusste Entsorgung eines Gutes mit einem deutlich gefährlicheren Gefahrenpotential als bei Kleinkläranlagen.

 

Wenn man das Risiko im Innenbereich doppelt so hoch einschätze wie im Außenbereich, dann könnte dies analog auch für die Geldbuße gelten, so Herr Brockamp. Er beantrage, die Geldbuße in der Abwasserbeseitigungssatzung auf 10.000,-- € festzusetzen.

 

Frau Beil wirft ein, dass man sich doch nicht auf einem Bazar befinde und beliebig Summen genannt werden können. Andere Gemeinden hätten doch ebenfalls 50.000,-- € festgesetzt. Es könne doch nicht sein, dass Menschen, die vorsätzlich die Gesundheit anderer gefährden nur eine leichte Strafe bekämen.

 

Nach weiterer Erörterung stellt Herr Wiesmann den o. a. Antrag des Herrn Brockamp, die Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten in der Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung auf 10.000,-- € festzusetzen, zur Abstimmung.

 

Herr Schlieker erklärt, dass er sich der Stimme enthalten werde, weil er sich noch innerhalb der Fraktion abstimmen wolle, bevor in der Ratssitzung abschließend abgestimmt werde.

 

Herr Spengler macht deutlich, dass die SPD-Fraktion einer Geldbuße von 10.000,-- € nicht zustimmen werde und appelliert noch einmal an die Mitglieder der CDU, über einen anderen Vorschlag nachzudenken.

 

Herr Wehmeier-Richardson spricht sich gegen eine Geldbuße von nur 10.000,-- € aus.

 

Herr Dr. Köhler verweist auf die Mustersatzung und die Satzungen anderer Gemeinden, in denen 50.000,-- € Geldbuße festgesetzt seien. Hieran sollte sich auch Billerbeck halten, denn sonst vergebe man sich die Möglichkeit, analog zu anderen Bußgelder erlassen zu können.

 

Der Antrag des Herrn Brockamp wird mit 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung angenommen.