Frau Bosse fragt nach, wie und ob die Gülleausbringung kontrolliert werde.

 

Herr Messing erläutert, dass die Landwirte gegenüber der Landwirtschaftskammer einen Nachweis über den Verbleib der Gülle erbringen müssten. Zudem müssten Bodenanalysen zur Bestimmung des Nährstoffgehaltes vorgelegt werden.