Herr Hein teilt mit, dass aufgrund einer kritischen Anfrage einer Bürgerin der Kreis  Coesfeld die Richtigkeit der Satzungsregelung der Stadt Billerbeck bestätigt habe, wonach grundsätzlich der Grundstückseigentümer die Kosten für die Grundstücks- oder Hausanschlussleitung tragen müsse.