Frau Dirks erkundigt sich, ob es Änderungen gegenüber den bisherigen Ausschüssen geben soll.

 

Frau Rawe weist darauf hin, dass in der Sitzungsvorlage der Wahlausschuss nicht aufgeführt ist.

Herr Messing räumt ein, dass es sich um ein Versehen handele.

 

Herr Tauber ist der Meinung, dass sich die bisherigen Ausschüsse grundsätzlich bewährt hätten. Dennoch beantrage er, den Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss in „Generationen- und Kulturausschuss“ umzubenennen. Dieser Ausschuss könne sich dann zusammengefasst um die Belange aller Altersgruppen kümmern.

 

Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Für die neue Wahlzeit des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

·         Haupt- und Finanzausschuss

·         Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

·         Betriebsausschuss

·         Ausschuss für Umwelt- , Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten

·         Schul- und Sportausschuss

·         Ausschuss für Generationen und Kultur

·         Rechnungsprüfungsausschuss

·         Wahlprüfungsausschuss

·         Bezirksausschuss

·         Wahlausschuss

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

 

Herr Tauber schlägt vor, die Ausschüsse (mit Ausnahme des Bezirksausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses) grundsätzlich mit 9 Mitgliedern zu besetzen. Damit sei die Spiegelbildlichkeit zum Rat und die Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse gewährleistet. Abweichend hiervon sollte der Ausschuss für Generationen und Kultur aus 11 Mitgliedern bestehen.

 

Frau Mollenhauer erklärt, dass sich die CDU-Fraktion mit den im Vorhinein abgesprochenen 9-er Ausschüssen schwer getan habe. Sie hätten ein großes und gutes Potential an neuen Mitgliedern, die sie sehr gerne als sachkundige Bürger für die Ausschüsse benannt hätten. Sie trage grundsätzlich den Gedanken mit, dass Ausschüsse die Zusammensetzung des Rates und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln sollen. Bei 9-er Ausschüssen bekäme die CDU 4, die SPD 3 und die Grünen 2 Sitze. Das spiegele nicht unbedingt das Kommunalwahlergebnis wider, bei der die CDU 43,63% und die SPD 27,17% der Stimmen bekommen habe. Als gute Demokraten trügen sie aber die Mehrheitsentscheidung mit.

 

Herr Tauber weist Frau Mollenhauer darauf hin, dass bei der Kommunalwahl auch die FDP und die Familienpartei Stimmen bekommen haben. Von 11-er Ausschüssen würde nur die CDU-Fraktion profitieren. Und es liege auch in der Natur der Sache, dass nicht alle sachkundigen Bürger in den Ausschüssen untergebracht werden können.

 

Frau Rawe stellt fest, dass alle Parteien Zuwächse von sachkundigen Bürgern hätten. Die sachkundigen Bürger könnten doch auch als Stellvertreter eingesetzt werden. In der Vorbesprechung habe man sich auf 9-er Ausschüsse geeinigt. Das sei von allen Parteien mitgetragen worden und sollte jetzt auch umgesetzt werden. Der neue Ausschuss für Generationen und Kultur sollte wie von Herrn Tauber vorgeschlagen, ausnahmsweise mit 11 Mitgliedern besetzt werden.

 

Herr Geuking führt an, dass er angesichts der Tatsache, dass es bei der Kommunalwahl rd. 40% Nichtwähler gegeben habe und neben der CDU und SPD noch weitere Parteien angetreten seien, in der Vorbesprechung darum gebeten habe,  11-er Ausschüsse zu bilden und der Familienpartei zuzugestehen, jeweils einen sachkundigen Bürger benennen zu können. Dazu sei man jedoch nicht bereit gewesen. Er befürworte jetzt wie besprochen 9-er Ausschüsse und für den Ausschuss für Generationen und Kultur 11 Mitglieder. Bei 11-er Ausschüssen hätte die CDU vielleicht auf einen Sitz zugunsten der FDP oder Familienpartei verzichten können.

 

Beschluss:

Mit Ausnahme des Bezirksausschusses (12 stimmberechtigte Mitglieder), des Haupt- und Finanzausschusses (11 stimmberechtigte Mitglieder inklusive Bürgermeisterin) und des Ausschusses für Generationen und Kultur (11 stimmberechtigte Mitglieder)  haben alle vorstehend aufgeführten Ausschüsse 9 stimmberechtigte Mitglieder.

 

Stimmabgabe: 20 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen

 

Herr Tauber schlägt vor, die maximal zulässige Anzahl von sachkundigen Bürgern zuzulassen.

 

Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss:

Dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, dem Betriebsausschuss, dem Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten sowie dem Schul- und Sportausschuss können jeweils bis max. 4 und dem Ausschuss für Generationen und Kultur bis max. 5 sachkundige Bürger gemäß § 58 Abs. 3 GO NW (mit Stimmrecht) angehören.

 

Stimmabgabe: einstimmig