Sitzung: 17.06.2014 Rat der Stadt
Vorlage: FBZD/307/2014
Frau Dirks erkundigt sich, ob es Änderungen gegenüber den bisherigen Ausschüssen geben soll.
Frau Rawe weist darauf hin, dass in der Sitzungsvorlage der Wahlausschuss nicht aufgeführt ist.
Herr Messing räumt ein, dass es sich um ein Versehen handele.
Herr Tauber ist der Meinung, dass sich die bisherigen Ausschüsse grundsätzlich bewährt hätten. Dennoch beantrage er, den Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss in „Generationen- und Kulturausschuss“ umzubenennen. Dieser Ausschuss könne sich dann zusammengefasst um die Belange aller Altersgruppen kümmern.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Für die
neue Wahlzeit des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:
·
Haupt- und
Finanzausschuss
·
Stadtentwicklungs- und
Bauausschuss
·
Betriebsausschuss
·
Ausschuss für Umwelt-
, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten
·
Schul- und
Sportausschuss
·
Ausschuss für
Generationen und Kultur
·
Rechnungsprüfungsausschuss
·
Wahlprüfungsausschuss
·
Bezirksausschuss
·
Wahlausschuss
Stimmabgabe: einstimmig
Herr Tauber schlägt vor, die
Ausschüsse (mit Ausnahme des Bezirksausschusses und des Haupt- und
Finanzausschusses) grundsätzlich mit 9 Mitgliedern zu besetzen. Damit sei die
Spiegelbildlichkeit zum Rat und die Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse
gewährleistet. Abweichend hiervon sollte der Ausschuss für Generationen und
Kultur aus 11 Mitgliedern bestehen.
Frau Mollenhauer erklärt, dass
sich die CDU-Fraktion mit den im Vorhinein abgesprochenen 9-er Ausschüssen schwer
getan habe. Sie hätten ein großes und gutes Potential an neuen Mitgliedern, die
sie sehr gerne als sachkundige Bürger für die Ausschüsse benannt hätten. Sie
trage grundsätzlich den Gedanken mit, dass Ausschüsse die Zusammensetzung des
Rates und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum
widerspiegeln sollen. Bei 9-er Ausschüssen bekäme die CDU 4, die SPD 3 und die
Grünen 2 Sitze. Das spiegele nicht unbedingt das Kommunalwahlergebnis wider,
bei der die CDU 43,63% und die SPD 27,17% der Stimmen bekommen habe. Als gute
Demokraten trügen sie aber die Mehrheitsentscheidung mit.
Herr Tauber weist Frau Mollenhauer
darauf hin, dass bei der Kommunalwahl auch die FDP und die Familienpartei
Stimmen bekommen haben. Von 11-er Ausschüssen würde nur die CDU-Fraktion
profitieren. Und es liege auch in der Natur der Sache, dass nicht alle
sachkundigen Bürger in den Ausschüssen untergebracht werden können.
Frau Rawe stellt fest, dass alle
Parteien Zuwächse von sachkundigen Bürgern hätten. Die sachkundigen Bürger
könnten doch auch als Stellvertreter eingesetzt werden. In der Vorbesprechung
habe man sich auf 9-er Ausschüsse geeinigt. Das sei von allen Parteien
mitgetragen worden und sollte jetzt auch umgesetzt werden. Der neue Ausschuss
für Generationen und Kultur sollte wie von Herrn Tauber vorgeschlagen,
ausnahmsweise mit 11 Mitgliedern besetzt werden.
Herr Geuking führt an, dass er angesichts
der Tatsache, dass es bei der Kommunalwahl rd. 40% Nichtwähler gegeben habe und
neben der CDU und SPD noch weitere Parteien angetreten seien, in der Vorbesprechung
darum gebeten habe, 11-er Ausschüsse zu
bilden und der Familienpartei zuzugestehen, jeweils einen sachkundigen Bürger
benennen zu können. Dazu sei man jedoch nicht bereit gewesen. Er befürworte
jetzt wie besprochen 9-er Ausschüsse und für den Ausschuss für Generationen und
Kultur 11 Mitglieder. Bei 11-er Ausschüssen hätte die CDU vielleicht auf einen
Sitz zugunsten der FDP oder Familienpartei verzichten können.
Beschluss:
Mit Ausnahme des
Bezirksausschusses (12 stimmberechtigte Mitglieder), des Haupt- und
Finanzausschusses (11 stimmberechtigte Mitglieder inklusive Bürgermeisterin)
und des Ausschusses für Generationen und Kultur (11 stimmberechtigte
Mitglieder) haben alle vorstehend
aufgeführten Ausschüsse 9 stimmberechtigte
Mitglieder.
Stimmabgabe: 20
Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen
Herr Tauber schlägt vor, die maximal zulässige Anzahl von sachkundigen Bürgern zuzulassen.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, dem Betriebsausschuss, dem Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten sowie dem Schul- und Sportausschuss können jeweils bis max. 4 und dem Ausschuss für Generationen und Kultur bis max. 5 sachkundige Bürger gemäß § 58 Abs. 3 GO NW (mit Stimmrecht) angehören.
Stimmabgabe: einstimmig