Sitzung: 17.06.2014 Rat der Stadt
Vorlage: FBZD/308/2014
Beschluss:
Für die zu bildenden Ausschüsse
mit Ausnahme des Bezirksausschusses gilt folgende Regelung:
Alle in den Wahlvorschlägen der Fraktionen aufgeführten Personen, die nicht als ordentliche Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden, werden zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern des jeweiligen Ausschusses gewählt, wobei sich die Reihenfolge der Stellvertretung aus der aufgeführten Reihenfolge der Wahlvorschläge ergibt.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig