Beschluss:

Für die zu bildenden Ausschüsse mit Ausnahme des Bezirksausschusses gilt folgende Regelung:

Alle in den Wahlvorschlägen der Fraktionen aufgeführten Personen, die nicht als ordentliche Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden, werden zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern des jeweiligen Ausschusses gewählt, wobei sich die Reihenfolge der Stellvertretung aus der aufgeführten Reihenfolge der Wahlvorschläge ergibt.


Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig