Sitzung: 28.08.2014 Wahlprüfungsausschuss
Vorlage: FBZD/329/2014
Beschlussvorschlag für den Rat:
Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a –c des Kommunalwahlgesetzes genannten Fälle vorliegt. Die Wahlen des Rates am 25. Mai 2014 werden für gültig erklärt.
Der Ausschuss fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig