Beschlussvorschlag für den Rat:

Mit dem Plankonzept wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 


Frau Besecke stellt den Planbereich vor.

Nach kurzer Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig