Herr Messing erläutert die Änderungsvorschläge der Verwaltung.

 

Zu § 1 Einberufung der Ratssitzungen

Der Änderung wird zugestimmt.

 

Zu § 3 Aufstellung der Tagesordnung

Nach kurzer Erörterung wird der Erweiterung der Frist im Abs. 1 auf 12 Tage zugestimmt.

 

Herr Schlieker führt aus, dass ein Tagesordnungspunkt für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss nur auf die Tagesordnung gesetzt werden sollte, wenn zum Zeitpunkt der Einladung die öffentliche Auslegung beendet ist, da ansonsten die Bürger in der Zwischenzeit noch Einwände vorbringen können, von denen der Ausschuss bei der Beratung nichts wisse.

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass der Ausschuss über nachträglich eingegangene Einwendungen immer informiert werde. Die Verwaltung wolle den Bürgern bei kleinen Bebauungsplanänderungen keine langen Wartezeiten zumuten.

 

Herr Schlieker führt an, dass er das auch nicht wolle. Bei großen Bauvorhaben mit einem hohen Investitionsvolumen sollte aber auf jeden Fall das Ende der öffentlichen Auslegung abgewartet werden. Bei kleineren Vorhaben wie Carports oder Garagenerweiterungen müsse das aber nicht sein. Die Verwaltung sollte mit einer  entsprechenden Sensibilität agieren.

Frau Dirks sagt zu, den Hinweis bei der Aufstellung der Tagesordnung zu beachten.

 

Herr Dr. Meyring möchte, dass die Verwaltung zu jedem Tagesordnungspunkt, der einer Abstimmung bedarf, einen Beschlussvorschlag unterbreitet, also in Abs. 4 „nach Möglichkeit“ gestrichen wird.

Frau Dirks erläutert, dass die Ratsmitglieder einen Anspruch auf Information über die Inhalte der Tagesordnungspunkte hätten. Rein rechtlich bestehe aber kein Anspruch auf Unterbreitung eines Beschlussvorschlages. Die Verwaltung werde immer dann einen Vorschlag formulieren, wenn es möglich ist.

Herr Dr. Meyring und Herr Tauber fordern eine Überprüfung dieser Aussage durch die Verwaltung. Herr Dr. Meyring möchte, dass zusätzlich eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes eingeholt wird.

 

Herr Tauber bittet darauf zu achten, dass im Kopf der Sitzungsvorlage auch die Angaben zu den Kosten bzw. zur Finanzierung gemacht werden. Außerdem sollte geregelt werden, dass zumindest bei den Tagesordnungspunkten des Rates, die Beschlussvorschläge und das Stimmabgabeverhalten der vorberatenden Fachausschüssen abgebildet werden.

 

Herr Dr. Meyring schlägt vor, die Geschäftsordnung dahingehend zu ergänzen, dass die Niederschriften der Fachausschüsse spätestens 2 Tage vor den Ratssitzungen den Ratsmitgliedern übermittelt werden.

 

Frau Dirks und Herr Messing geben zum o. a.  Vorschlag des Herrn Tauber zu bedenken, dass dann der bisherige Sitzungsturnus nicht gehalten und nicht mehr so schnell reagiert werden könne. Die Niederschriften müssten ja dann bereits bei der Erstellung der Einladung zur Ratssitzung vorliegen. Das würde eine Vorlaufzeit von 20 Tagen bedeuten.

 

Herr Rampe schildert, dass in den Vorlagen für den Kreistag immer die Beschlussvorschläge und das Abstimmungsverhalten der Ausschüsse enthalten seien. Diese könnten 3 Tage nach der Sitzung auch im Ratsinfo-System eingesehen werden. Evtl. könne das dortige System übernommen werden.

 

Herr Tauber schließt sich der Meinung von Herrn Dr. Meyring an, dass die Ratsmitglieder Informationsmöglichkeiten haben müssen, mindestens hinsichtlich des Beschlussvorschlages und der Stimmabgabe. Deshalb schlage er vor, heute keinen Beschluss zu fassen und im nächsten HFA noch einmal hierüber zu beraten.

 

Herr Dr. Meyring ergänzt, dass keine Eile bestehe und die Verwaltung in der nächsten HFA-Sitzung Vorschläge unterbreiten sollte, die praktikabel seien.

 

Zu § 6 Öffentlichkeit der Ratssitzungen

Herr Schlieker bittet den Punkt 1. zu ergänzen, und zwar sollten die öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen per Webcam live im Internet verfolgt werden können. Die Verwaltung sollte die technischen, finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Die Grünen hätten dies schon einmal beantragt.  

 

Herr Tauber unterstützt den Vorschlag. Außerdem hätten ihm Bürger gesagt, dass die Akustik hier im Saal der LAWI schlecht sei. Die hinter den Ratsmitgliedern sitzenden Zuhörer könnten kaum verstehen, was gesprochen werde. Die Verwaltung sollte prüfen, wie eine Verbesserung erreicht werden könne.

 

Zu § 9 Befangenheit von Ratsmitgliedern

Herr Dr. Meyring steht der in Abs. 2 formulierten Regelung, dass in Zweifelsfällen der Rat darüber entscheide, ob ein Ausschließungsgrund bestehe, kritisch gegenüber.

 

Frau Dirks erläutert, dass sich zunächst jeder selber für befangen erklären müsse, wenn er sich für befangen halte. Wenn sich jemand nicht für befangen erkläre, der Rat aber  der Ansicht ist, dass eine Befangenheit vorliege, dann müsse der Rat hierüber entscheiden.

 

Herr Tauber weist darauf hin, dass die Ausschließungsgründe im Abs. 1 deutlich formuliert seien. In den Ausschusssitzungen gebe es Probleme mit der Einordnung einer möglichen Befangenheit, weil immer ad hoc entschieden werden müsse. Hier müsse es eine rechtssichere Aussage geben. Die Fragen müssten im Vorhinein geklärt sein.

Herr Messing führt aus, dass es keine abschließenden Aussagen bzw. Rechtsprechungen zu diesem Thema gebe.

Dem erwidert Herr Tauber, dass solange keine stichhaltigen Gründe vorliegen, die Unschuldsvermutung gelte. Das wäre auch eine Auskunft, die die Verwaltung geben könnte.

 

Herr Dr. Meyring bittet die Verwaltung, anhand von Fallbeispielen die Befangenheit bzw. die Nichtbefangenheit zu erläutern.

 

Für ihn sei die Rechtssicherheit wichtig, so Herr Tauber. Außerdem bitte er um Prüfung, ob es sich um eine Musterformulierung des Städte- und Gemeindebundes handele. Dann würde er sich dieser gerne anschließen.

 

Herr Messing teilt schließlich mit, dass der Wortlaut komplett mit der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes identisch sei.

 

Zu § 12  Redeordnung

Herr Dr. Meyring hält den Abs. 5, wonach der  Bürgermeister berechtigt ist, auch außerhalb der Reihenfolge das Wort zu ergreifen, für überflüssig, weil er im Kontext zu § 27 Abs. 5 stehe, wonach dem Bürgermeister auf Verlangen jederzeit das Wort zu erteilen ist. Er halte es für wichtig, dass die Rednerordnung eingehalten wird. Das Wort „jederzeit“ sehe er kritisch.

 

Frau Dirks sagt Überprüfung zu. Sie gehe aber davon aus, dass es das Recht des Bürgermeisters sei, damit er wichtige Informationen jederzeit weitergeben kann.

 

Zu § 18 Fragerecht von Einwohnern

Herr Dr. Meyring möchte in Abs. 1 ergänzen, dass jeder Einwohner der Stadt „Billerbeck“ berechtigt ist, mündliche Fragen an den Bürgermeister zu richten.

Frau Dirks führt aus, dass sie sich für das Protokoll immer nach dem Namen des Fragestellers erkundige und sie sich an keinen Nichtbillerbecker erinnern könne.

Herr Messing merkt an, dass sich das eigentlich von allein erkläre, aber deklaratorisch eine Ergänzung vorgenommen werden könne.

 

Zu § 28 Einspruch gegen Beschlüsse entscheidungsbefugter Ausschüsse

Herr Dr. Meyring schlägt vor, die Frist für Einsprüche „von drei Tagen“ auf „drei Werktage“ zu ändern, weil die Einspruchsfrist an einem Sonntag ende, wenn ein Ausschuss am Donnerstag entscheide.

Frau Dirks sagt Überprüfung zu.

 

Zu § 15 Anträge zur Sache

Herr Schlieker bittet, im Abs. 3 zu ändern, dass Anträge, die Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes zur Folge haben, nicht mit einem Deckungsvorschlag verbunden werden „müssen“, hier sollte „sollten“ oder „können“ eingesetzt werden.

 

Herr Messing verweist auf die Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes, die ebenfalls „müssen“ vorsehe.

 

Herr Tauber wirft ein, dass er es nicht als Aufgabe der Ratsmitglieder ansehe, Deckungsvorschläge zu unterbreiten. Diese könnten auch kaum überblicken, welche Deckungsmöglichkeiten es gebe. Er spreche sich für eine Streichung der Formulierung aus.

Frau Dirks führt aus, dass es natürlich im Endeffekt  Aufgabe der Verwaltung sei, Deckungsvorschläge zu unterbreiten. Aber die Fraktionen sollten auch nicht aus der Verantwortung genommen werden.

Herr Tauber regt an, das Wort „müssen“ durch „sollen“ zu ersetzen. So entziehe man sich der Verantwortung nicht.

Herr Messing sagt Überprüfung zu.

 

Zu § 16 Abstimmung

Herr Schlieker möchte eine Ergänzung, wonach der Bürgermeister vor der Beschlussfassung jeden Beschlussvorschlag verlesen soll. Das halte er für wichtig, da  nicht jedes Ratsmitglied im Ausschuss mitberate.

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass manche Beschlussvorschläge sehr lang seien und sie in diesen Fällen nur die wesentlichen Teile erläutert habe.

Herr Schlieker signalisiert, dass es ihm reichen würde, wenn so wie bisher verfahren werde. Es stelle sich die Frage, ob das in der Geschäftsordnung festgeschrieben werden könne.

Frau Dirks teilt mit, dass dies geprüft werden müsse.

Herr Dr. Meyring möchte, dass nicht nur im Rat, sondern auch in den Ausschüssen die Beschlussvorschläge verlesen werden.

 

Frau Dirks fasst abschließend zusammen, dass die Verwaltung Vorschläge für die nächste HFA-Sitzung vorlege.