Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgetragenen Sachverhalte einen Maßnahmen- und Kostenplan sowohl für die ökologische Optimierung/Sanierung des Berkelquellteiches als auch zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung im unterirdischen Einzugsgebiet aufzustellen und für die Etatberatung 2015 ff. vorzulegen.


Frau Rawe möchte aufgeführt haben, wer von den Behörden wie z.B. die Bezirksregierung oder die Landwirtschaftskammer oder die Stadt Billerbeck, wann was zu unternehmen hat.

 

Hierzu teilt Herr Hein mit, dass nach der Einstufung des Grundwasserkörpers in Billerbeck in einem schlechten Zustand im Rahmen des zweiten Monitorings der Wasserrahmenrichtlinie, die Bezirksregierung und die Landwirtschaftskammer tätig werden muss. Inwieweit und in welchem Umfang dies geschieht, wird geklärt. Nach den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie muss der Grundwasserkörper bis 2027 in einem guten Zustand sein.

 

Herr Bockamp fasst zusammen, dass ein Kostenplan erstellt wird und es dann weiter geht.


Stimmabgabe: einstimmig