Beschluss:
Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2005 ausgewiesene Unterdeckung in der Höhe von 54.427,73 € für Schmutzwasser und die Überdeckung in der Höhe von 7.780,20 € für Niederschlagswasser wird spätestens für die Kalkulation des Wirtschaftsjahres 2007 eingestellt.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig