Beschlussvorschlag für den Rat:

1.            Der Hinweis der Abteilung Archäologie LWL wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

2.            Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil “ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.            Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ als Satzung.

4.            Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Frau Besecke verweist auf die Sitzungsvorlage.

 

Herr Heymanns widerspricht dem Vorschlag der Verwaltung, die Entscheidung über Arkaden den Eigentümern zu überlassen. Um ein einheitliches Bild der Langen Straße zu erhalten, sollte der Neubau mit Arkaden versehen werden.

Herr Walbaum erinnert an die letzte Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung, in der über ein Gestaltungshandbuch und einen Gestaltungsbeirat diskutiert worden sei. Jetzt solle den Eigentümern die Entscheidung über die Errichtung von Arkaden überlassen werden, ohne dass sie sich sicheren Rat holen können. Das Gebäude wäre dafür prädestiniert, mit Arkaden versehen zu werden.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die Errichtung von Arkaden in dem räumlich gestalterischen Leitbild nicht als Beschluss formuliert sei. Im Rahmen der Entwicklung des Konzeptes sei von der Planerin in den Raum geworfen worden, inwieweit es wirklich richtig sei, in Fußgängerzonen Arkaden vorzugeben.

Auch wisse man nicht, wie ein Gestaltungsbeirat hierüber denke. Denkbar wäre ja auch, dass dann die Arkaden wieder geschlossen werden müssen.

 

Herr Knüwer regt an, die Arkaden auch bei dem Neubau zu fordern, gerade weil links und rechts Arkaden vorhanden seien. Einen Rückbau der Arkaden halte er nicht für sinnvoll, weil ja auch Flächen benötigt würden, um den barrierefreien Zugang zu den Geschäften zu ermöglichen.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass solche Pufferflächen für dieses Gebäude nicht benötigt würden, da der Neubau so errichtet werde, dass er barrierefrei erreichbar sei. Zu bedenken gebe sie, dass die Arkaden nicht durchgängig begehbar seien. Links vom Bekleidungsgeschäft sei die Arkade geschlossen.  

 

Herr Dr. Sommer spricht sich für die Fortsetzung der Arkaden-Architektur aus.

 

Frau Besecke wirft ein, dass dann das Gebäude komplett neu geplant werden müsse und es dem Antragsteller gegenüber unfair wäre, Arkaden jetzt erst zu fordern.

 

Herr Brunn entgegnet, dass dies aber den übrigen Billerbeckern gegenüber fair wäre. Wenn man Billerbeck ein eigenständiges Profil geben wolle, das sich von anderen abhebe, dürfe man jetzt nicht Arkaden für die Zukunft verhindern.

 

Herr Brockamp gibt zu bedenken, dass es noch keine Gestaltungsvorgaben gebe und die Planung seit längerem vorliege. Bei anderen Geschäften würden die Arkaden zugemacht. Es sei doch nicht fair, hier jetzt Arkaden zu fordern.

 

Herr Dr. Sommer hält es für dringend erforderlich, einen Gestaltungsbeirat zu installieren. Jetzt müsse die Notbremse gezogen werden, auch wenn ihm das leid täte.

 

Wenn Frau Lohaus empfehle Arkaden zu entfernen, so Herr Walbaum, dann könne er sich nicht vorstellen, dass das auch gemacht werden müsse. Das könnte ja im Umkehrschluss auch bedeuten, dass man Arkaden wolle und jetzt die Möglichkeit bestehe, diese auch zu fordern.

 

Herr Brockamp hält Herrn Walbaum vor, dass diese Forderung schon im Offenlegungsverfahren hätte aufgestellt werden müssen.

 

Frau Dirks führt aus, dass die Planerin den Vorschlag gemacht habe, weil Arkaden eigentlich nicht zu Billerbeck passen. Da im bisherigen Verfahren nie die Rede von Arkaden gewesen sei, sei es für den Bauherrn bitter, wenn seine Planung abgelehnt werde.

 

Herr Heymanns bringt vor, dass ihm aus der Bevölkerung heraus gesagt worden sei, dass die Arkaden bleiben sollten, um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zu haben.

 

Herr Brockamp weist darauf hin, dass insgesamt mehr Häuser ohne als mit Arkaden in der Fußgängerzone vorhanden seien.

 

Herr Walbaum verweist auf die Sitzungsvorlage, der zu entnehmen sei, dass es sowohl für als auch gegen die Arkaden gute Argumente gebe. Der Vorlage sei aber nicht zu nehmen, wie sich die Eigentümer entschieden hätten.

Frau Besecke berichtet, dass sich der Eigentümer des Hauses gegen Arkaden ausgesprochen habe. Im Bebauungsplan seien keine Arkaden festgesetzt. Ggf. müsse eine Veränderungssperre verhängt werden, wenn ein genehmigungsfähiger Bauantrag eingereicht werde.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen

 

Herr Brockamp erklärt sich zum nächsten Tagesordnungspunkt für befangen und übergibt den Sitzungsvorsitz an den stellv. Vorsitzenden Herrn Rose. Herr Brockamp begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung des folgenden Tagesordnungspunktes nicht teil.