Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Den privaten Anregungen wird nicht gefolgt.

2.         Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen“ “ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.         Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 9. Änderung des Bebauungsplanes  „Wüllen“ als Satzung.

4.         Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Frau Besecke geht bezugnehmend auf die Sitzungsvorlage auf die Entwicklung und Probleme im Baugebiet Wüllen im Zusammenhang mit der Zulassung von Mehrfamilienhäusern ein.

 

Herr Walbaum kann die Argumente gegen Mehrfamilienhäuser nicht nachvollziehen. Diese seien für Menschen, die zur Miete wohnen wollen oder müssen, oft die einzige Möglichkeit. Mehrfamilienhäuser müssten doch auch in  Wohngebieten möglich sein.

 

Herr Mollenhauer geht noch einmal auf die Historie zurück und schildert, dass früher Festsetzungen in Bezug auf die Anzahl der Wohneinheiten überwiegend nicht bestanden hätten. Anfang der 90-er Jahre habe es einen großen Wohnungsbedarf gegeben, dem Investoren gerne Rechnung getragen hätten. Dadurch hätten sich an vielen Stellen Entwicklungen ergeben, die zu großem Ärger geführt haben. Um diesen Entwicklungen entgegen zu wirken seien seit 1992/93 sehr viele Bebauungspläne dahingehend geändert worden, dass für Wohngebäude nur noch max. 2 Wohneinheiten zugelassen wurden. Wenn diese Grundsatzentscheidung jetzt aufgehoben würde, dann würden sich voraussichtlich viele Investoren auf die freien Grundstücke stürzen und Mehrfamilienhäuser errichten. Das führe zu viel Missmut in der Nachbarschaft.

Die Entwicklung von Mehrgenerationenhäusern in Wohngebieten sei dagegen immer positiv begleitet worden und werde auch weiterhin begrüßt.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass mehrere Mehrfamilienhäuser an anderen Stellen der Stadt errichtet werden oder geplant seien und dort auch gut hinpassten. Darüber hinaus gebe es noch weitere Flächen. Auch andere Flächen in der Stadt böten sich hierfür an.  Auch wenn derzeit der Eindruck bestehe, dass Wohnungen fehlen, habe es im vergangenen Jahr bei der Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft nur 7 Anfragen nach Wohnungen gegeben. Mehrfamilienhäuser sollten möglichst in Innenstadtnähe entstehen und in Wohngebieten nicht.

 

Herr Kösters äußert, dass er die Argumente des Antragstellers auf möglichst optimale Ausnutzung seines Grundstückes nachvollziehen könne. Auf der anderen Seite verstehe er aber auch die Argumente der Verwaltung.

 

Herr Dr. Sommer teilt die Auffassung des Herrn Walbaum und fragt nach, ob unbedingt heute entschieden werden müsse. Er fände es interessant, die Architektur des geplanten Gebäudes zu sehen. Man könne etwas Grässliches, aber auch etwas Harmonisches bauen.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass es hierum nicht gehe. Wenn auf dem in Rede stehenden Grundstück ein Mehrfamilienhaus zugelassen würde, müsse das auf allen anderen unbebauten Grundstücken in dem Wohngebiet ebenfalls zugelassen werden. Darüber hinaus müsse man sich dann ähnliche Gedanken über andere Wohngebiete machen. Bisher habe sie in Baugebieten immer wieder erlebt, dass die Grundstückseigentümer wissen wollen, was in der Nachbarschaft entstehen könne und im Wüllen seien sie davon ausgegangen, dass sie in einem Einfamilienhausgebiet wohnen. Der Ausschuss sollte sich darüber im Klaren sein, dass auf den 8 noch nicht bebauten Grundstücken im Wüllen Mehrfamilienhäuser entstehen können, wenn dem Beschlussvorschlag nicht gefolgt werde.

 

Herr Dr. Sommer stellt die Überlegung an, dass z. B. auch eine Firstbegrenzung oder max. 4 Wohneinheiten festgesetzt werden könnten.

 

Frau Besecke erinnert daran, dass verwaltungsseitig in einer Sitzungsvorlage zur Nachverdichtung der Siedlungsbereiche mit Mehrfamilienhäusern schon einmal generelle Überlegungen zur Menge der Wohneinheiten in stadtnahen Wohngebieten ausführlich dargelegt worden seien. Der Charakter der Wohnhäuser im Wüllen sei ein anderer. Wenn im Obergeschoss eines Nachbarhauses Aufenthaltsräume entstehen oder Balkone angebracht, fühlten sich die Nachbarn in der Nutzung ihres Grundstückes beeinträchtigt.

 

Frau Dirks warnt davor, Investoren in Einfamilienhausgebiete zu ziehen. Dafür gebe es andere Bereiche. Im Übrigen seien die Mieten für Neubauwohnungen erheblich, damit werde das Ziel für alle erschwingliche Mietwohnungen vorhalten zu können, auch nicht erreicht.

Vielleicht sollte sich der Ausschuss mit dem vor geraumer Zeit vorgelegten Vorschlag der Verwaltung zur Nachverdichtung der Siedlungsbereiche mit Mehrfamilienhäusern und den generellen Überlegungen zur Menge der Wohneinheiten noch einmal beschäftigen.

 

Herr Walbaum schließt aus den Ausführungen der Verwaltung, dass hier die Schaffung eines Präzedenzfalles befürchtet werde. Darüber hinaus habe er den Ausführungen aber auch entnommen und das sei ihm wichtig, dass es weiterhin möglich sei, besondere Wohnformen wie z. B. Mehrgenerationenwohnhäuser zuzulassen.

 

Das wird von Herrn Mollenhauer bestätigt. Ein solches Konzept wäre wünschenswert und würde positiv begleitet. Er schlage vor, wie verwaltungsseitig vor geraumer Zeit vorgeschlagen, eine Untersuchung des Stadtgebietes vorzunehmen und die Menge der möglichen Wohneinheiten festzusetzen.

 

Herr Dr. Sommer macht deutlich, dass er auch nicht dafür sei, große Wohnblöcke in Wohnsiedlungen zuzulassen, die dann von Investoren errichtet werden. Auf einem 800 qm großen Grundstück könnten aber sicherlich auch 4 Wohneinheiten entstehen. Er glaube nicht, dass solche Grundstücke für Investoren attraktiv seien. Er suche nach einem Mittelweg.

 

Verwaltungsseitig werden verschiedene Beispiele von entsprechenden Anfragen nach freien Grundstücken aufgeführt.

 

Herr Peter-Dosch befürwortet den Verwaltungsvorschlag, das Stadtgebiet zu untersuchen. Grundsätzlich sei er dafür, große Grundstücke auszunutzen. In diesem Fall schließe er sich aber den Argumenten der Verwaltung an, dass es Unfrieden stiften könnte. Wenn man aber einen Überblick hätte, könnte man kanalisieren und steuern.

 

Herr Schulze Temming erinnert an die vor einigen Jahren geführte Diskussion. Damals sei gesagt worden, dass der Ausschuss und Rat über jeden Einzelfall zu entscheiden habe und nicht der Verwaltung eine Karte in die Hand gegeben werden soll, aufgrund derer sie die Entscheidungen treffe. Deshalb sollte auch weiterhin so verfahren werden.

 

Frau Besecke erläutert, dass selbstverständlich der Ausschuss weiterhin beteiligt werden soll. Eine Karte würde lediglich einen Rahmen vorgeben, wo eine Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern möglich wäre und wo nicht. Ein solcher Rahmenplan wäre auch eine Grundlage für Gespräche mit potentiellen Investoren.

 

Herr Brockamp stellt fest, dass die Notwendigkeit von Mietwohnungen gesehen werde, hierüber aber separat beraten werden müsse. Heute liege ein konkreter Antrag vor, über den abgestimmt werden müsse.

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen