Beschlussvorschlag für den Rat:

Von Seiten der Stadt Billerbeck wird eine Stellungnahme mit den nachfolgend aufgeführten Anregungen und Bedenken abgegeben:

 

Auf die Abweichungen von den Abgrenzungen der BSLE- und BSN-Flächen zum Regionalplan wird hingewiesen und um eine Erklärung gebeten.

 

2.    Bezüglich der geplanten Flächennutzungsplanänderung zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wird zu bedenken gegeben, dass die Regelung des § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG) nur eine Regelung für Bebauungspläne vorsieht.

3.    Die Siedlungserweiterung im Bereich „Wüllen II“ und „Austenkamp“ soll aus der Entwicklungskarte genommen werden.

4.    Die Erweiterungsfläche für den Ferienpark „Gut Holtmann“ und der Bereich nordwestlich des Baugebietes „Gantweger Bach“ ist im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt und soll nicht als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt werden.

5.    Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne „Windeignungsbereich Osthellermark“ und der Satzung „Thumann`s Mühle“ sollen aus dem Geltungsbereich der Satzung genommen werden.

6.    Das Kloster Gerleve darf durch das im Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet in seiner Entwicklung und Funktion, auch als Bildungseinrichtung, nicht behindert werden.


Frau Besecke teilt mit, dass der Bezirksausschuss vorschlage, den ersten Punkt des Beschlussvorschlages der Verwaltung zu streichen. In diesem Punkt gehe es darum, wie zukünftig mit gewerblichen Tierhaltungsbetrieben in Landschaftsschutzgebieten umgegangen wird. Verwaltungsseitig sei vorgeschlagen worden, die am Runden Tisch mühsam errungenen Formulierungen zu übernehmen, um mehr Planungssicherheit zu haben. Das habe der Bezirksausschuss aber nicht mitgetragen.

Zusätzlich sei im Bezirksausschuss angeregt worden, auf die Abweichungen von den Abgrenzungen der BSLE-Flächen hinzuweisen und um eine Erklärung zu bitten.

Sie habe bei der Unteren Landschaftsbehörde nachgefragt, ob eine Fristverlängerung gewährt werde. Die Kollegen hätten mitgeteilt, dass dies nur um ein paar Tage möglich sei, da auch sie ihre Sitzungsvorlage vorbereiten müssten.

 

Herr Walbaum erinnert sich, dass gerade der Wunsch nach präzisen Rahmenbedingungen geäußert wurde. Das werde durch den ersten Punkt des Beschlussvorschlages der Verwaltung auch so vorgesehen. Deshalb könne er nicht nachvollziehen, dass dieser Punkt jetzt gestrichen werden soll.

 

Herr Schulze Temming kann  nicht nachvollziehen, warum der erste Punkt überhaupt diskutiert werde. Damals sei am Runden Tisch in Bezug auf gewerbliche Tierhaltungsbetriebe diskutiert worden, jetzt werde ein Zusammenhang zur Landschaft hergestellt. Auch verstehe er die Intention der SPD heute nicht, damals hätten sie sich vom Runden Tisch zurückgezogen.

Des Weiteren sollen sich die Suchgebiete nicht nur auf BSLE-Flächen, sondern auch auf BSN-Flächen beziehen.

 

Herr Brunn geht davon aus, dass die bisherige Erklärung nicht klar genug sei und deshalb vorgeschlagen werde, diese zu präzisieren. Er befragt Herrn Schulze Temming warum das nicht gemacht werden soll.

 

Herr Schulze Temming erläutert, dass es sich damals um ein Zugeständnis der Landwirtschaft gehandelt habe. Es sei um eine Präzisierung in Bezug auf § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB gegangen. Die Regelungen sollten generell in Billerbeck gelten, dieser Kompromiss sei mit der SPD nicht möglich gewesen. Jetzt soll ein Zusammenhang mit dem Landschaftsschutzgebiet hergestellt werden, das würde einige betreffen, aber nicht alle.

 

Herr Dr. Sommer betont, dass die Grünen sich der Forderung der Bürgerinitiative für die Werterhaltung der Region Billerbeck BIB anschlössen. Die BIB habe in einer Stellungnahme Bedenken gegen den Entwurf des Landschaftsplanes Baumberge-Nord erhoben. Hierin werde gefordert, landwirtschaftlich privilegierte Vorhaben nur als Ausnahmen zuzulassen und gewerbliche Vorhaben im Grundsatz zu verbieten. Herr Dr. Sommer weist darauf hin, dass diese Stellungnahme auch an die Stadt Billerbeck geleitet worden sei und erkundigt sich, wie hiermit umgegangen werde.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass der Kreis den Landschaftsplan aufstelle und die Einwände entsprechend abwägen werde.

Frau Besecke erläutert, dass sie es für notwendig erachte, im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan Vorgaben zu präzisieren. Es gehe nicht darum, dass kein gewerblicher Stall errichtet werden könne, sondern um eine Steuerung. Wenn im Landschaftsplan formuliert werde, dass eine Einbindung in die Landschaft Voraussetzung sei, dann bedeute das alles und nichts. Bei jedem beantragten Stall müsste darüber diskutiert werden, was diese Ausnahmeregelung beinhalte. Wenn eine Richtschnur zumindest in den Landschaftsplan aufgenommen würde, wisse der Bauherr woran er sich orientieren müsse und für die Genehmigungsbehörden wäre es einfacher. Herr Schulze Temming habe Recht, dass die Präzisierung dann nur für Landschaftsschutzgebiete gelten würde.

 

Herr Walbaum geht davon aus, dass es sich bei der Formulierung unter Punkt 1. des Beschlussvorschlages um den kleinsten gemeinsamen Nenner, also um einen Kompromiss handele. Er stelle den Antrag, den Punkt 1. in den Beschlussvorschlag für den Rat wieder aufzunehmen.

Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig