Sitzung: 30.09.2014 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/924/2014
Beschluss:
Die nachfolgende
Satzung wird beschlossen:
Satzung der Stadt Billerbeck vom über die Verlängerung der
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“
in der Fassung der Bekanntmachung der Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“ vom 1. Oktober
2012
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
(Baugesetzbuch) in Verbindung mit den §§ 14 und 16 BauGB vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) -in der zurzeit geltenden Fassung- und der §§ 7 und 41 Abs. 1
f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) -in der zurzeit geltenden
Fassung- folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“ in der Fassung der
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“
vom 1. Oktober 2012 wird um ein Jahr verlängert.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Billerbeck in Kraft.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig