Beschluss:

Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:

 

Satzung der Stadt Billerbeck vom               über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“ in der Fassung der Bekanntmachung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“ vom 1. Oktober 2012

 

Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am                              aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit den §§ 14 und 16 BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) -in der zurzeit geltenden Fassung- und der §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) -in der zurzeit geltenden Fassung- folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“ in der Fassung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“ vom 1. Oktober 2012 wird um ein Jahr verlängert.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Billerbeck in Kraft.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig