Sitzung: 30.09.2014 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/929/2014
Beschluss:
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sanierungsgebiet II
Nordteil“ umfasst, wird die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes
„Sanierungsgebiet II Nordteil“
beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung
Billerbeck-Stadt, Flur 2, Flurstück 366.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ und
der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Herr Brockamp erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: 24 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung