Beschluss:

Dem Einwohnerantrag gem. § 25 GO NW vom 23.07.2014 wird stattgegeben.


Frau Dirks teilt mit, dass verwaltungsseitig keine formellen Mängel festgestellt worden seien und schlägt vor, den Antrag zur Vorberatung an den Fachausschuss zu verweisen.

 

Frau Rawe wirft die Frage auf, warum der Antrag nicht sofort beschlossen werden könne. Eigentlich sei die Problematik doch schon oft genug diskutiert worden.

Herr Schlieker ergänzt, dass der Rat so ein klares Signal nach außen setzen könne.

 

Herr Tauber spricht sich ebenfalls dafür aus, den Antrag heute zu beschließen. Die Positionen der Parteien zu dem Antrag seien überwiegend bekannt. Alle warteten auf die Stellungnahme der CDU-Fraktion.

 

Frau Mollenhauer widerspricht der Feststellung der Bürgermeisterin, dass der Antrag formal keine Mängel aufweise. Jede Liste mit Unterzeichnungen müsse den vollen Wortlaut des Antrages enthalten. Nach ihren Feststellungen sei das nicht der Fall. Auf den Unterschriftenlisten werde auch nicht erwähnt, dass es sich um einen Einwohnerantrag nach § 25 GO NW handele.

 

Frau Dirks führt aus, dass die Bürgerinitiative mit der Intention, einen Einwohnerantrag stellen zu wollen, Unterschriften gesammelt habe und auch die Verwaltung um Hilfestellung gebeten habe.

Herr Messing erläutert, dass lt. Kommentierung der GO NRW bei der formalen Prüfung großzügig im Sinne der Bürger entschieden werden soll.

 

Herr Geuking schließt sich der Auffassung von Frau Mollenhauer an und wirft die Frage auf, was den Rat daran hindere, sich den Einwohnerantrag zu eigen zu machen und darüber abzustimmen. Er stelle den Antrag, den  Antrag zur Abstimmung zu stellen, damit die leidige Diskussion vom Tisch ist.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass die Unterschriftenlisten den gleichen Wortlaut enthielten, nur in einem anderen Satzgefüge.

 

Frau Rawe bittet darum, die Antragsteller zu Wort kommen zu lassen, damit sie den Antrag begründen können.

 

Daraufhin erläutert und begründet Herr Feldmann vom Vorstand der Bürgerinitiative den Einwohnerantrag. Wenn er gewusst hätte, dass es zu Unstimmigkeiten über die formale Richtigkeit kommen würde, dann wäre der Antrag klarer formuliert worden. Erwähnen wolle er noch, dass der Antrag von mindestens 5% der Einwohner unterzeichnet werden musste, dieser aber die dreifache Menge an Unterschriften enthalte. Er wünsche und fordere, dass dem Antrag zugestimmt wird, damit Klarheit für alle Investoren herrsche und berücksichtigt werde, was der  Rat schon festgestellt habe, dass nämlich aufgrund gesetzlicher Vorgaben außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches kein großflächiger Einzelhandel mit Vollsortiment genehmigungsfähig wäre.

 

Herr Schulze Thier erklärt, dass er den Einwohnerantrag nicht ablehnen werde. Nach seiner Meinung befinde man sich in einer Zwickmühle. Werde dem Antrag zugestimmt und in 3 – 4 Jahren gehe der Aldi weg, werde gesagt, das habt ihr falsch gemacht. Und wenn der Antrag abgelehnt werde und EDEKA gehe weg, werde es ebenfalls Vorwürfe geben.

 

Frau Mollenhauer führt zur Begründung, warum die CDU noch keine Stellungnahme abgegeben habe, aus, dass sie  zu dem Zeitpunkt als die Presse an sie herangetreten sei, eine Stellungnahme abgelehnt habe, weil ihr der Antragswortlaut nicht schriftlich vorgelegen habe. Eine Sitzungsvorlage der Verwaltung habe ebenfalls noch nicht vorgelegen. Die CDU hätte den Antrag in Ruhe überdenken wollen.

Dann verliest Frau Mollenhauer folgende Stellungnahme:

 

„Selbstverständlich unterstützt die CDU sämtliche Bemühungen von privater oder öffentlicher Hand zur Ansiedlung von Märkten in der Innenstadt zur Nahversorgung der Billerbecker Bürger. Auch uns ist es ein großes Anliegen, einen Drogeriemarkt an dem avisierten Standort (ehemals Schlecker) zu installieren.

Wir können nicht tatenlos zusehen, dass Billerbecker Bürger genötigt sind, Produkte des täglichen Bedarfs in den Nachbarorten zu erwerben mit der Folge, dass dann auch die dort vorhandenen weiteren benachbarten Märkte für den Einkauf aufgesucht werden.

Wir bewerben mit einem Kinderbonus bauwillige junge Familien zum Erwerb eines Baugrundstückes; sichern aber nicht die Nahversorgung vor Ort.

Der Rat der Stadt hat jedoch lediglich als der gewählte Vertreter der Billerbecker Bevölkerung dessen Wünsche soweit wie möglich und gesetzlich zulässig umzusetzen. Und die Billerbecker Bürger wünschen einen Drogeriemarkt, insbesondere unsere jungen Familien mit Kindern.

Es ist für die Billerbecker Bürger nicht ansatzweise nachvollziehbar, dass Nachbarkommunen mit vergleichbarer Einwohnerzahl zum Teil bereits zwei Drogeriemärkte vor Ort haben.“

 

Frau Mollenhauer führt weiter aus, dass die CDU dem Antrag nicht zustimmen werde. Sie hätten gehofft, dass der Antrag in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen würde.

 

Frau Dirks stellt fest, dass man eigentlich schon weiter sei. Es sei bereits interfraktionell festgestellt worden, dass es keine Möglichkeit gebe, großflächigen Einzelhandel mit Vollsortiment im Randbereich anzusiedeln. Das müsse man deutlich sagen und nicht den Eindruck erwecken, als gäbe es diese Möglichkeit. Sie wünsche sich den Rückhalt des Rates; ansonsten werde ihre Verhandlungsposition gegenüber potentiellen Anbietern geschwächt.

 

Herr Geuking erinnert an seinen Antrag, dass der Rat sich die Formulierung des Einwohnerantrages zu eigen machen soll. Darüber sollte jetzt abgestimmt werden.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass der Rat unverzüglich feststellen müsse, ob der Einwohnerantrag zulässig ist und dann unverzüglich darüber zu beraten und zu entscheiden habe.

 

Herr Dr. Sommer stellt heraus, dass es sich um einen Einwohnerantrag handele und auch so gewürdigt werden sollte.

 

Aufgrund der angesprochenen Rechtsunsicherheit sollte der Rat den Antrag an sich ziehen, so Herr Geuking.

 

Frau Rawe verweist auf § 35 Abs. 7 GO NRW, wonach der Rat unverzüglich feststellen müsse, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Er habe unverzüglich darüber zu beraten und zu entscheiden.

 

Frau Dirks pflichtet dem bei und lässt hierüber abstimmen.

 

Beschluss:

Der Rat stellt fest, dass der Einwohnerantrag formal zulässig ist.

 

Stimmabgabe: 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen

 

Falls es dennoch juristische Probleme aufgrund der formalen Zulässigkeit  geben sollte, so Herr Dr. Sommer, dann sollte dem Vorschlag des Herrn Geuking gefolgt werden.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass sie keine negativen Rechtsfolgen befürchte und sich der Rat nun inhaltlich mit dem Antrag beschäftigen sollte.

 

Herr Wiesmann bringt vor, dass die geführte Diskussion doch deutlich mache, dass der Antrag in den Fachausschuss gehöre.

 

Frau Rawe erinnert an ihren Antrag, den Einwohnerantrag nicht in den Ausschuss zu verweisen, sondern direkt zu beschließen.

 

Herr Tauber bezeichnet die heutige Diskussion als formelles Kasperletheater. Er rege an, Lehrgänge zur Geschäftsordnung zu besuchen, damit diese Peinlichkeit nicht noch einmal vorkomme.

 

Herr Rampe stellt den Antrag auf Abstimmung.

 

Zum Antrag auf Abstimmung führt Herr Tauber aus, dass die SPD-Fraktion dem Einwohnerantrag voll inhaltlich zustimme, weil er im Bereich des rechtlich zulässigen ist. Alles andere sei rechtlich unzulässig. Die CDU hätte vorab eine Stellungnahme abgeben können, alle anderen Parteien hätten ja auch gewusst worum es gehe. Jetzt sollte abgestimmt werden, weil man sich lange und umfassend mit dem Thema beschäftigt habe.

 

Dem Antrag auf Abstimmung wird bei 25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung gefolgt.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 14 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung