Beschluss:

Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a –c des Kommunalwahlgesetzes genannten Fälle vorliegt. Die Wahlen des Rates am 25. Mai 2014 werden für gültig erklärt.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Wahlprüfungsausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig