Beschluss:

Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck (Anlage 2) wird beschlossen.


Frau Dirks verweist auf die im HFA angesprochene Frage, ob sich der Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten auch mit Fragen des Tierschutzes befassen könne. Sie habe darüber informiert, dass der Tierschutz nicht zu den Aufgaben einer Stadt gehöre und allenfalls ordnungsbehördliche Angelegenheiten, die Tiere betreffen, gemeint sein können. 

 

Frau Rawe möchte, dass der Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten für ordnungsbehördliche Angelegenheiten, die Tiere betreffen, zuständig ist.

 

Frau Dirks weist auf eine redaktionelle Änderung hin, und zwar seien die Friedhofsangelegenheiten bisher sowohl dem Haupt- und Finanzausschuss als auch dem Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten zugeordnet. Diese müssten im HFA gestrichen werden.

 

Der Rat fasst unter Berücksichtigung dieser beiden Änderungen folgenden


Stimmabgabe: einstimmig