Beschluss:

Die Anregung gem. § 24 GO NW vom 09.09.2014 wird an den HFA verwiesen.


Herr Geuking begründet die Anregung der Familien-Partei.

 

Herr Schlieker schlägt eine Verweisung an den HFA vor. Das Thema sei äußerst wichtig. Wenn nicht Herr Geuking die Anregung vorgebracht hätte, hätten die Grünen das - wie in Dülmen geschehen - getan.

 

Herr Tauber gibt zu bedenken, dass es sich um ein zweischneidiges Schwert handele. Einerseits bestehe die große Sorge, was die Abschwächung von Standards angehe, andererseits könne Deutschland als Exportnation große Vorteile hieraus ziehen. Das gelte es abzuwägen. Die Verhandlungen liefen noch. Insofern tue er sich schwer, heute über die Anregung abzustimmen. Im Ausschuss sollten die positiven und negativen Auswirkungen diskutiert werden.

 

Soweit kommunale Belange betroffen seien, sei das in Ordnung, so Frau Mollenhauer. Herr Geuking beantrage aber die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde wegen der drohenden Zustimmung der Bundesregierung zu den Abkommen.

 

Herr Dr. Meyring bittet bei einer Verweisung an den Ausschuss darauf zu achten, dass nur die für die Kommune relevanten Themen und nicht der komplette Antrag diskutiert wird.


Stimmabgabe: 24 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung