Herr Walbaum bezieht sich auf eine Auskunft des Kreises Coesfeld, dass es bzgl. der Durchführung von Trauungen in der Kolvenburg eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Kreis und der Stadt Billerbeck gebe und die Stadt Billerbeck ein Nutzungsentgelt von 120,-- € je Trauung an den Kreis Coesfeld zahle. Die Entscheidung, ob die Brautleute einen „Aufpreis“ für die Trauung in der Kolvenburg zahlen müssen, obliege der Stadt Billerbeck.

Herr Walbaum möchte wissen, wie der Inhalt der Vereinbarung laute, seit wann es diese gebe, auf welcher Grundlage die Weitergabe der Kosten an die Brautleute erfolge, ob es hierüber einen Beschluss gebe und wie viele Eheschließungen in der Kolvenburg stattfänden. Schließlich bitte er um Auskunft, welche Kosten auf die Stadt zukämen, wenn sie bis zur Fertigstellung des Rathaus-Aufzuges auf die Weitergabe der Kosten verzichten würde.

Verwaltungsseitig wird Beantwortung zugesagt.