Frau Besecke teilt mit, dass die Stadt Billerbeck im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Erlaubnis zur Verdoppelung der Grundwasserförderung der Fa. Suwelack aufgefordert worden sei, ihre Belange bis zum 31. Juli 2006 geltend zu machen. Es sei beabsichtigt, vorsorglich geltend zu machen, dass dort keine öffentliche Wasserversorgung bestehe und auch die übrigen Rechte zur Grundwasserförderung gewährleistet sein müssen. Zudem betreibe der Abwasserbetrieb eine Eigenwasserversorgung und es würden zwei Löschwasserbrunnen der Stadt in dem Bereich betrieben. Diese müssten weiterhin gesichert sein.