Beschlussvorschlag für den Rat:

Auf Grundlage des Plankonzeptes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wird ein Planentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. 


Frau Besecke verweist auf die Vorberatung im Bezirksausschuss und die Vorstellung des Plankonzeptes durch Frau Bredemann.

 

Herr Knüwer meint, dass die Potenzialfläche am Risauer Berg von Windenergieanlagen freigehalten werden sollte. Der Bereich liege im Landschaftsschutzgebiet, sei von Wald umgeben und als Fläche für die Erholung ausgewiesen. Auch im Hinblick auf den Tourismus sollten nicht überall Flächen mit Windenergieanlagen zugebaut werden. Die Nachbargemeinde sollte ebenfalls überzeugt werden, angrenzend keine Konzentrationszone auszuweisen.

 

Frau Besecke führt aus, dass es sich um eine vorbelastete Fläche handele, weil die angrenzende Fläche am Höpinger Berg im Entwurf des Regionalplanes als Konzentrationszone dargestellt sei.

 

Herr Peter-Dosch konstatiert, dass ja nur wenige Flächen in Frage kämen und es rechtlich bedenklich sei, wenn der Windkraft nicht ausreichend substanzieller Raum zur Verfügung gestellt werde. Ihm gehe es nicht darum, die Landschaft mit Windkraftanlagen zuzupflastern. Er halte es aber für äußerst bedenklich, die Fläche in Hamern aufgrund der Stellungnahme des LWL von vornherein auszuschließen. Die Stellungnahme des LWL falle unter weiche Kriterien. Im Zuge der Abwägung müssten Windkraftanlagen auch die Chance haben, ihrer Privilegierung gerecht zu werden. Hinzu komme, dass die einzelnen Kriterien einheitlich abgewogen werden müssten. Das Kriterium Sichtachse sei ihm nur in Bezug auf diesen Bereich bekannt und wohl nicht für den gesamten Bereich untersucht worden. Er plädiere dafür, die Fläche in Hamern in den weiteren Abwägungsprozess einzubeziehen.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass der LWL alle Eignungsbereiche untersucht und nur bei der Fläche in Hamern Bedenken erhoben habe. Im Übrigen werde vorgeschlagen, mit dem Plankonzept in das Verfahren einzusteigen, bevor für alle Flächen, die evtl. in Frage kommen, Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben werden.

 

Herr Brockamp erinnert an die in der Bezirksausschusssitzung präsentierte Fotomontage, die deutlich aufgezeigt habe, dass Windenergieanlagen in Hamern im Hinblick auf die Stadtsilhouette äußerst grenzwertig wären.

 

Herr Brall erklärt, dass ihm die Stellungnahme des LWL sehr zu denken gegeben habe. Der Blick auf die Stadt und die Stadtsilhouette spiele eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Man setze sich doch unnötiger Kritik aus, wenn die Fläche in Hamern weiter verfolgt werde. Er befürworte die Darstellung der drei östlich gelegenen Bereiche.

 

Herr Kösters macht deutlich, dass eine Verspargelung der Landschaft nicht gewollt sei und deshalb Konzentrationszonen ausgewiesen werden müssen. Er sehe ein, dass die Fläche in Hamern nicht geeignet ist. Mit dem vorgelegten Plankonzept sollte begonnen werden. Die nächsten Schritte würden sich evtl. ergeben, wenn die Nachbarorte angrenzend an das Billerbecker Gebiet Eignungsbereiche ausweisen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Walbaum zu dem Ziel, mindestens 1% der Fläche für die Windenergie auszuweisen, teilt Frau Besecke mit, dass diese 1% in einem Gerichtsurteil genannt und als grenzwertig bezeichnet werden. Es sei nicht abschließend geklärt, ob der Windenergienutzung mit 1% der Gemeindefläche ausreichend substanzieller Raum zur Verfügung gestellt werde. Die Verwaltung werde alles tun, um eine rechtssichere Planung zu bekommen und ggf. auch einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

 

Herr Peter-Dosch hält es aufgrund der vorliegenden LWL-Stellungnahme für erforderlich, die Fläche in Hamern hinsichtlich der weichen Kriterien rechtlich überprüfen zu lassen. Wenn es flächenmäßig eng werde, sollte man einen „Plan B“ in der Tasche haben. An den harten Kriterien könne man nichts ändern. In einem „Plan B“ könnte dargestellt werden, wie viele Anlagen in den verbliebenen und für Windparks zu kleinen Flächen entstehen könnten, wenn z. B. die Abstände verringert werden. Das müsse dann abgewogen werden.

 

Wenn die Radien verkleinert würden, stünden zwar geringfügig mehr Flächen zur Verfügung, so Frau Besecke; Platz für mehr Anlagen ergebe sich dadurch aber nicht.

Das seien aber die Stellschrauben, an denen man drehen müsse, wenn am Ende festgestellt werde, dass die Flächen nicht ausreichen.

 

Herr Brockamp gibt zu bedenken, dass Konzentrationszonen besser seien als viele Einzelstandorte.

 

Herr Knüwer weist zu den genannten 1% darauf hin, dass das gleiche Gericht  eine konkurrierende Feststellung getroffen habe, dass nämlich die ausgewiesene Fläche nicht nur in Relation zur Gemeindegröße zu setzen sei, sondern auch zur Größe der Gemeindegebietsanteile, die für eine Windkraftnutzung aus welchen Gründen auch immer, nicht in Betracht kommen.

 

Herr Brall führt aus, dass die LWL-Stellungnahme eine Rolle spiele, aber nicht das Entscheidende sei. Die Verschandelung der Landschaft sei für seine Abstimmung maßgebend.

 

Herr Kösters macht deutlich, dass er eine Verringerung der Abstände zu Häusern im Außenbereich für äußerst bedenklich halte.

 

Herr Heymanns merkt an, dass im Bezirksausschuss bereits ausführlich diskutiert und Einzelheiten abgewogen wurden. Jetzt sollte abgestimmt werden.


Stimmabgabe: 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen