Beschluss:

Auf Grundlage des Plankonzeptes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wird ein Planentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. 


Frau Rawe erklärt sich für befangen. Sie begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Herr Schlieker erklärt, dass die Grünen das Plankonzept ablehnten. Zur Begründung führt er aus, dass der Bereich in Hamern im Wesentlichen aufgrund der Stellungnahme des LWL nicht als Konzentrationszone ausgewiesen werden soll. Er sei davon überzeugt, dass die Stellungnahme des LWL juristisch keinerlei Relevanz habe und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werde. Des Weiteren gebe es keinen „Plan B“. Bei der Ermittlung der Eignungsbereiche seien Radien von 600 m zugrunde gelegt worden. Dabei seien dann auch 16 Zonen übrig geblieben, in denen nur zwei Windenergieanlagen entstehen könnten. Wenn ein anderer Radius zugrunde gelegt worden wäre, würde sicherlich die ein oder andere dieser 16 Zonen auch Platz für drei Windräder bieten. Er beantrage, den Tagesordnungspunkt noch einmal zu verschieben.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass Frau Besecke in der Bezirksausschusssitzung deutlich gemacht habe, dass man mit dem Planverfahren starten müsse. Ziel sei es, hinterher einen rechtssicheren Plan zu haben. Wenn am Ende festgestellt werde, dass zu wenig Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden, dann könne immer noch an den Stellschrauben gedreht werden. Im Übrigen werde ja kein endgültiges Konzept beschlossen, sondern es solle ein Planentwurf zur Flächennutzungsplanänderung erarbeitet werden. In diesem Planverfahren werde sich der Rat weiter mit den Argumenten auseinandersetzen müssen. Wenn kein Konzept beschlossen werde, verliere man weitere Zeit.

 

Herr Knüwer weist unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Herrn Schlieker darauf hin, dass in dem Plankonzept Radien von 450 m für den Außenbereich zugrunde gelegt wurden. Lediglich der Abstand zu Wohnsiedlungen sei mit 600 m angenommen worden. Das entspreche der heutigen Rechtsprechung und dem Windenergie-Erlass.

 

Herr Schlieker gibt zu bedenken, dass man mit dem vorliegenden Plankonzept in den Ring steigen wolle, man damit aber bereits angeschlagen in den Ring steige. Der Plan werde keiner juristischen Überprüfung standhalten. Der LWL habe eine Stellungnahme abgegeben und kein Gutachten. Einen Plan auf Grundlage einer Stellungnahme zu erstellen, halte er für fahrlässig und unhaltbar.

 

Frau Dirks führt an, dass lt. Planerin eine rechtssichere Aussage, ob der Flächennutzungsplan mit den vorgeschlagenen Konzentrationszonen rechtssicher sein wird, zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden könne.

 

Frau Mollenhauer führt aus, dass Windenergieanlagen zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich gehörten. Nach aktueller Rechtsprechung und Novellierung des Windenergie-Erlasses müsse der Windenergie substanzieller Raum zur Verfügung gestellt werden. Das könne und wolle sie nicht ignorieren. Mit dem vorgestellten Plankonzept sollte gestartet werden. Wenn der ein oder andere Bereich nicht zum Tragen komme, müsse überlegt werden, was man dann mache. Ärgerlich sei aber, dass in 2013 durch einen Ratsbeschluss mehrheitlich beschlossen wurde, die Bürger mitzunehmen, man sich hiermit auch viel Arbeit gemacht habe und das alles jetzt mit Füßen getreten werde.

 

Herr Tauber konstatiert, dass auf der Grundlage des vom Büro ökoplan erstellten Plankonzeptes lt. Vorschlag der Verwaltung in das Flächennutzungsplanverfahren eingestiegen werden soll. Natürlich könne an den Stellschrauben gedreht und Abstände verringert oder vergrößert werden. Ob man dann unter dem Strich aber ein rechtssicheres Konzept haben werde, könne heute niemand sagen und werde wohl nur im Rahmen eines Klageverfahrens entschieden werden. Das vom Planungsbüro ökoplan erstellte Plankonzept sei sicherlich unabhängig und objektiv erstellt worden. Dabei handele es sich aber zunächst um einen Plan und nicht um mehr. Man könne sich ja vorbehalten, wenn alle Unterlagen vorliegen, evtl. über einen „Plan B“ neu zu beraten. Auch wenn sich die SPD-Fraktion für ein energieautarkes Billerbeck ausgesprochen habe, wollten sie nicht Windenergie um jeden Preis. Windenergie sei auch nicht alternativlos, sondern eine von vielen regenerativen Energien. Vielleicht stelle sich der Stand der Technik in einigen Jahren anders dar.

Im Übrigen habe sich der LWL ja in Bezug auf den Denkmalschutz nicht nur für den Bereich Hamern positioniert, sondern für ganz Billerbeck. Knackpunkt sei, dass Billerbeck als Flächengemeinde einen hohen Außensiedlungsstand habe und dadurch die Zielvorgabe des Landes, 2% der Gemeindefläche für die Windenergie auszuweisen, nicht erreichen könne. Ihm sei es wichtig, das Alleinstellungsmerkmal Billerbecks zu erhalten. Die Landschaft und die historischen Gebäude Billerbecks seien unvergleichbar und unverzichtbar für die Perle der Baumberge. Dies gelte es, auch im Hinblick auf den Tourismus zu bewahren.

 

Herr Geuking schließt sich der Auffassung von Herrn Tauber an, dass es sich um einen Einstieg in die Planung handele. Man müsse schließlich vorankommen.

 

Herr Brockamp sieht die in dem Plankonzept ausgewiesenen Konzentrationszonen als Willensbekundung an. Er könne sich nicht vorstellen, dass der einmalige Blick von Hamern in Richtung Dom zwischen Propellern untergehe. Auch wolle er nicht, dass auf 16 Einzelstandorte verteilt Propeller stehen. Dadurch werde das Stadtbild verschandelt.

 

Herr Schlieker wiederholt, dass das Plankonzept auf juristisch wackligen Füßen stehe. Es sollte unbedingt juristisch geprüft werden, ob die vorliegende Stellungnahme des LWL ausreiche, um den Bereich Hamern wegen des Landschaftsbildes von Windkraft auszuschließen.

 

Frau Dirks bekräftigt, dass mit dem Planverfahren begonnen werden müsse und wenn sich am Ende zeige, dass die Flächen nicht ausreichen, dann müsse man wieder einen Schritt zurückgehen und überlegen, wie der Windenergie in Billerbeck noch mehr Raum zugewiesen werden könne. Zum jetzigen Zeitpunkt werde verwaltungsseitig jedoch davon ausgegangen, dass die im Plankonzept dargestellten Flächen ausreichen werden. Des Weiteren sei bereits darauf hingewiesen worden, dass sich die Verwaltung im Planungsprozess rechtlich begleiten lassen wolle.

 

Herr Schlieker schlägt vor, doch jetzt die Einholung eines juristischen Gutachtens zu beschließen.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass nicht nur zu diesem Punkt ein juristisches Gutachten eingeholt werde, sondern sich die Verwaltung insgesamt juristisch beraten lasse.

 

Herr Knüwer gibt zu bedenken, dass zum vorherigen Tagesordnungspunkt die Aufstellung des Flächennutzungsplanes aufgehoben wurde. Obwohl für ihn die Flächen Risauer Berg und Hamern Tabu-Flächen seien, müsse man jetzt weiterkommen. Ansonsten könnten Investoren überall Windkraftanlagen errichten.

 

Herr Schulze Temming führt aus, dass es fahrlässig wäre, wenn der Argumentation des Herrn Schlieker gefolgt würde. Die Schutzabstände seien mit 450 m bei der heutigen Anlagenhöhe das Mindeste. Für eine rechtliche Überprüfung der Fläche in Hamern reiche die Zeit nicht aus. Außerdem sei bereits mehrmals ausgeführt worden, dass die Stadt Artenschutzgutachten erstellen lassen müsse und dann sei man 1 1/2 Jahre weiter. Wenn dem Vorschlag des Herrn Schlieker gefolgt würde, dann könnten überall auf dem Gemeindegebiet Windenergieanlagen errichtet werden, zusätzlich zu den Gebieten, über die man jetzt rede. Er stimme für den Verwaltungsvorschlag.

 

Herr Geuking macht deutlich, dass man Planungssicherheit benötige. Das von Herrn Schlieker angestrebte Rechtsgutachten für Hamern würde bedeuten, dass für alle anderen 16 Flächen auch Gutachten erstellt werden müssten. Ein solcher Prozess würde sich über Jahre hinziehen. Die Stadt sollte von ihrem Planungsrecht Gebrauch machen und das Planverfahren auf den Weg bringen. Änderungen seien immer noch möglich.

 

Nach weiterer Erörterung stellt Frau Köhler den Antrag auf Abstimmung.

Dieser Antrag wird mit 23 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: 21 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen