Sitzung: 18.11.2014 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/957/2014
Beschluss:
1.
Für das
Plangebiet, welches den nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes „Hörster
Straße“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
„Hörster Straße“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke
Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 1, Flurstücke 76, 80, 83, 188, 189, 201 und
206.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hörster Straße“ und der Entwurf
der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Nach kurzer Erörterung über die Einbindung der Bürger in die Planung fasst der Rat folgenden
Stimmabgabe: einstimmig