Beschluss:

Die Betriebsleitung wird beauftragt, die weiteren Planungen zur Errichtung einer Regenwasserkanalisation zu beauftragen, eine 1. Bürgerversammlung mit den betroffenen Anliegern durchzuführen und das Ergebnis in der nächsten Betriebsausschusssitzung vorzutragen.


Herr Hein erläutert den Sachverhalt unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wiesmann schildert Herr Hein, wo der Kanal verlegt werden soll. Außerdem bestätigt Herr Hein, dass die Anwesen, die sich nicht in der Ellipse (siehe Sitzungsvorlage) befinden, auch nicht an den Kanal angeschlossen werden sollen.

 

Herr Dr. Meyring erkundigt sich, ob die Probleme mit abfließendem Niederschlagswasser nur bei besonderen oder auch normalen Regenereignissen aufträten.

Herr Hein teilt mit, dass selbst bei normalem Landregen das Wasser über die Straße laufe, weil der Kanal durch Einspülungen immer wieder verstopfe.

Zum Vorschlag des Herrn Dr. Meyring, dass die Anlieger auch eine Versickerung des Niederschlagswassers auf ihren Grundstücken vornehmen könnten, gibt Herr Hein zu bedenken, dass dann eine Präzedenzfall geschaffen würde und außerdem die hydrologischen Verhältnisse eine Versickerung nicht zuließen.

 

Herr Wiesmann wirft ein, dass es ja auch sein könne, dass die Anlieger schon einmal zu Kosten herangezogen wurden.

Hierzu könnten sich die Bürger in der Bürgerversammlung äußern, so Herr Hein. Nach Aktenlage seien aber bisher keine Kanalanschlussbeiträge erhoben worden.

 

Herr Dr. Meyring möchte wissen, welche weiteren Planungen die Betriebsleitung beauftragen wolle. Wenn die Planung fix und fertig sei, brauche man keine Bürgerversammlung mehr.

Herr Hein führt aus, dass unabhängig davon, ob mit den Bürgern eine Übereinstimmung erzielt werde, in diesem Bereich eine geänderte Regenentwässerung stattfinden müsse. Zurzeit sehe er keine andere Variante als den Bau eines Regenwasserkanals.

 

Herr Wiesmann stellt fest, dass genau deshalb eine Bürgerversammlung stattfinden sollte, dann könnten die Bürger sagen, was sie davon hielten und dann sehe man weiter.

 

Herr Hidding gibt zu bedenken, dass die anfallenden Gebühren für den Reiterverein nicht unerheblich seien.

Das Gebühren- und Beitragsrecht sehe keine sozialen oder mildtätigen Nachlässe vor, so Herr Hein.

 

Herr Schlieker schlägt eine Ortsbesichtigung vor der nächsten Betriebsausschusssitzung vor.

Dieser Vorschlag wird von allen begrüßt.

 

Nachdem Herr Dr. Meyring festhält, dass die weiteren Planungen schmal gehalten werden sollen und vor der nächsten Sitzung eine Ortsbesichtigung durchgeführt wird, fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig