Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.    Es wird angeregt, dem Ziel 4, welches festlegt, dass in Bereichen für den Schutz der Natur die Nutzung der Windenergie in den Flächennutzungsplänen generell unzulässig ist, die Ausnahmeregelung des Zieles 25.2 des Regionalplanes Münsterland hinzuzufügen.

Stimmabgabe: einstimmig

2.    Zudem wird angeregt, den Windenergiebereich Osthellermark so zu erweitern, dass auch das neueste Windrad mit einbezogen wird.

Stimmabgabe: 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

3.    Das Ziel 12 wird von Seiten der Stadt Billerbeck ausdrücklich begrüßt. Zusätzlich wird auf die Bedeutung der Kulturlandschaft hingewiesen, die durch die Bohrtürme nicht verschandelt werden sollte.

 

Stimmabgabe: einstimmig


Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage.

 

Herr Knüwer beantragt, über die drei Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen.

Mit dem Vorschlag unter Punkt 2.des Beschlussvorschlages könnte er sich identifizieren, wenn dort auch formuliert würde, dass kein weiteres Windrad dort entstehen kann und die Abstände von 450 m zu den angrenzenden Gehöften eingehalten werden. Diese Abstände müssten für die Anlieger dort genauso gelten wie für das gesamte Stadtgebiet, sonst werde man unglaubwürdig.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass dann nichts mehr von der Fläche übrig bleibe. Die 450 m würden schon jetzt bei der im Plan dargestellten Fläche nicht eingehalten. Ein weiteres Windrad werde dort sowieso keinen Platz finden, das sei damals immissionsschutzrechtlich geprüft worden.

 

Herr Schulze Esking merkt an, dass die Ausweisung als BSN-Fläche nur aufgrund der  Ausweisung als FFH-Gebiet wegen des Vorkommens von Steinbeißer und Groppe erfolgt sei. Deshalb sollte in die Begründung aufgenommen werden, dass es sich nicht um ein großflächiges BSN-Gebiet handele.

Zu Punkt 2. glaube er nicht, dass die Fläche wieder reingenommen würde, da die 450 m nicht eingehalten würden.

Zu Punkt 3 (Fracking) sollte nicht nur auf die Gefährdung für das Grundwasser hingewiesen werden, sondern auch auf die Bedeutung der Kulturlandschaft. Für das Fracking würden überall Bohrtürme aufgestellt, die die münsterländische Parklandschaft verschandeln würden.

 

Herr Flüchter erkundigt sich, ob die stringenten Vorgaben und die Auswirkungen auf die nachfolgende Planung nur in Billerbeck zu der Besonderheit führen oder auch andere Kommunen dieses Problem hätten.

 

Frau Besecke geht davon aus, dass die Planer bei der Zielformulierung großflächige BSN-Gebiete im Blick gehabt haben. Diese problematische Sonderstellung träfe für die anderen Eignungsbereiche in Billerbeck nicht zu. Es gebe aber vereinzelt Kommunen, die mit dieser Konstellation ebenfalls Probleme hätten.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Herrn Wiesmann besteht Einvernehmen, den Hinweis von Herrn Schulze Esking bzgl. des Frackings in den Beschlussvorschlag aufzunehmen. Dem Antrag des Herrn Knüwer, einzeln über die Punkte des Beschlussvorschlages abzustimmen, wird einstimmig gefolgt.