Aufgrund einer Anfrage von Herrn Walbaum führt Frau Dirks aus, dass Trauungen grundsätzlich im Trauzimmer des jeweiligen Rathauses stattfänden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass immer mehr Paare ausschließlich standesamtlich heiraten, dafür ein besonderes Ambiente wünschen und auch mehr Platz für die geladenen Gäste, böten die Städte seit vielen Jahren zusätzliche Termine in Räumen anderer Eigentümer an. Das Nutzungsentgelt, das diese Eigentümer verlangen, werde entweder direkt von den Brautleuten an den jeweiligen Eigentümer gezahlt oder von der Kommune an den Eigentümer weitergeleitet. Dieses erfolge auf privatrechtlicher Basis.

Daher habe die Stadt Billerbeck im Jahre 2003 eine Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld als Pächter der Kolvenburg für die Nutzung für eine begrenzte Anzahl von  Trauungsterminen geschlossen, die sich an den Nutzungserfordernissen des Kreiskulturzentrums orientiere. Dafür erhebe der Kreis Coesfeld ein Nutzungsentgelt, das wie oben beschrieben an die Nutznießer der Räumlichkeiten weitergegeben werde.

Die Nutzungsvereinbarung sei am 24.11.2003 unterschrieben worden. Es sei ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 120,-- € vereinbart worden, mit dem auch Aufsichtspersonal des Kreises, Schließdienst, Reinigung und Heizung abgegolten würden. Je Trauung dürfe der Konzertraum der Kolvenburg für 120 Minuten genutzt werden. Während der Öffnungszeiten stehe die Kolvenburg nicht für Trauungen zur Verfügung. Die Nutzungsvereinbarung regele darüber hinaus Rechte und Pflichten der Vertragspartner (Aufsicht, Schließdienst, Bestuhlung, Terminabsprache etc.). Der genaue Wortlaut könne im Fachbereich 10 eingesehen werden.

Einen Beschluss gebe es nicht. Die Ausweitung des Angebotes in dieser Form gehöre zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Es sei dem Rat und der Öffentlichkeit bekanntgegeben worden.

Im Jahr 2013 hätten 38 Eheschließungen in der Kolvenburg stattgefunden, in 2014 bis zum 31.10.214 29 Eheschließungen.

Wie hoch die Kosten seien, die auf die Stadt zukämen, wenn bis zur Fertigstellung des Aufzuges die Nutzungsentgelte von der Stadt Billerbeck übernommen würden, könne ausschließlich aufgrund der Daten der Vergangenheit geschätzt werden. Der Aufzug solle in den Sommerferien 2015 gebaut werden. Für diese Maßnahme einschließlich aller ergänzenden Maßnahmen gebe es noch keinen Zeitplan.

Nehme man das Jahr 2013 als Grundlage, wären dies dann 4.560,-- € unter der Annahme, dass der Aufzug in einem Jahr in Betrieb genommen werde.