Frau Dirks führt aus, dass der Rat die Anregung gem. § 24 GO NW vom 09.09.2014; hier: Verfassungsbeschwerde gegen CETA und TTIP an den HFA verwiesen habe. Nachdem die Auffassung des Städte- und Gemeindebundes zunächst eine andere gewesen sei, vertrete dieser nun die Auffassung, dass der Rat kein Befassungsrecht habe und somit das Thema wieder von der Tagesordnung abgesetzt werden müsse. Die SPD-Fraktion habe sie aufgefordert, den Verweisungsbeschluss aufgrund der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zu beanstanden. Sie wolle die abschließende Stellungnahme der Kommunalaufsicht hierzu abwarten und werde dann berichten.