Herr Becks berichtet über die Abschiebung einer Hindu-Familie nach Afghanistan, die an einem Sonntag durchgeführt wurde.

Die Familie mit drei minderjährigen Kindern sei integriert gewesen. Viele Eltern, die die Familie aus dem Kindergarten oder der Grundschule kannten, seien über das Vorgehen der Ausländerbehörde empört gewesen. Auch den Kindern könne das plötzliche Fehlen ihrer Kameraden nicht erklärt werden. Die Lage für eine Hindu-Familie in Afghanistan sei höchst problematisch. Herr Becks erkundigt sich nach der Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde und Stadt Billerbeck und fragt nach, ob die Ausländerbehörde die aktuelle Lage in Afghanistan überprüft habe.

Frau Dirks  führt aus, dass ihr der Vorgang bekannt sei, weil sie ebenfalls von Eltern und der Kindergartenleiterin angesprochen worden sei. Ausführende Behörde sei der Kreis Coesfeld. Sie wisse nicht, wie die Ausländerbehörde die Lage in Afghanistan geprüft habe. Auch auf Nachfrage habe sie keine Informationen erhalten.

 

Herr Tauber erkundigt sich, ob an dem Abschiebetermin städt. Mitarbeiter beteiligt gewesen seien.

Frau Dirks teilt mit, dass der Fachbereich Soziales kurzfristig hinzugezogen worden sei, weil die Familie in einem städt. Gebäude gewohnt habe.

 

Herr Becks bringt zum Ausdruck, dass er die Art und Weise der Abschiebung als unmenschlich und sehr tragisch für die Mitschüler der abgeschobenen Kinder bezeichne. Alle sollten darüber nachdenken, ob diese Praxis vernünftig ist, zumal die Abschiebung an einem Sonntag vollzogen wurde, an dem kein Rechtsbeistand hinzugezogen werden konnte.

 

Frau Dirks kann die Problematik nachvollziehen, nur müssten ja die rechtlichen Grundlagen für die Abschiebung vorgelegen haben, sonst wäre der Kreis nicht tätig geworden. In der Regel sei den Familien auch bekannt, dass sie Deutschland verlassen müssten.

 

Herr Becks bittet die Verwaltung zu berichten, wie die Ausländerbehörde die Situation in abzuschiebende Länder überprüfe.

 

Frau Dirks hält dem entgegen, dass nicht die Stadt, sondern die Ausländerbehörde zuständig sei. Insofern wäre der Kreistag das richtige Forum, in dem die Ausländerbehörde vortragen könne.

 

Herr Schlieker stellt fest, dass die  Ausländerbehörde des Kreises  Coesfeld sicherlich nach rechtlichen Grundlagen entscheide, aber auf der anderen Seite auch ein gewisses Maß an Entscheidungsspielraum habe. Die Ausländerbehörde des Kreises  Coesfeld sei für das rigorose und harte Vorgehen bei Abschiebungen bekannt.