Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von rd. 13.000,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt festgesetzt:
1)  Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentlicher Entleerung       136,80 €
2)  Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentlicher Entleerung     180,00 €
3)  Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentlicher Entleerung     310,80 €

Die übrigen Festsetzungen der Gebührensatzung bleiben unverändert.

e)    Die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Herr Melzner verweist auf die Sitzungsvorlage.

 

Es ergibt sich eine kurze Erörterung über den Vorschlag von Frau Bosse, zur Lösung des in einer Bürgeranregung angesprochenen Problems mit dem übermäßig anfallenden Laub, in den besonders betroffenen Straßen Container oder Gitterboxen zur Sammlung des Laubs aufzustellen.

Herr Brockamp als Mitunterzeichner des Bürgerantrages gibt zu bedenken, dass man der Beratung über den Bürgerantrag im Fachausschuss nicht vorgreifen sollte.

 

Die Ausschussmitglieder schließen sich dieser Auffassung an und fassen folgenden

 


Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung