Sitzung: 02.12.2014 Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten
Vorlage: FBF/245/2014
Beschlussvorschlag für den Rat:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte
Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 wird zur Kenntnis
genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen
Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von rd. 13.000,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2015 wird zur Kenntnis genommen.
d) Die Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt
festgesetzt:
1) Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei
4wöchentlicher Entleerung 136,80 €
2) Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei
4wöchentlicher Entleerung 180,00 €
3) Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei
4wöchentlicher Entleerung 310,80 €
Die übrigen Festsetzungen der Gebührensatzung bleiben unverändert.
e) Die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Herr Melzner verweist auf die Sitzungsvorlage.
Es ergibt sich eine kurze Erörterung über den Vorschlag von Frau Bosse, zur Lösung des in einer Bürgeranregung angesprochenen Problems mit dem übermäßig anfallenden Laub, in den besonders betroffenen Straßen Container oder Gitterboxen zur Sammlung des Laubs aufzustellen.
Herr Brockamp als Mitunterzeichner des Bürgerantrages gibt zu bedenken, dass man der Beratung über den Bürgerantrag im Fachausschuss nicht vorgreifen sollte.
Die Ausschussmitglieder schließen sich dieser Auffassung an und fassen folgenden
Stimmabgabe: 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung