Herr Schlieker führt an, dass die Stadt vor Jahren der Genossenschaft der Volksbank für die Errichtung von Photovoltaikanlagen städt. Dachflächen zur Verfügung gestellt habe. Nach seinem Kenntnisstand sei bisher nichts passiert. Er bittet die Verwaltung, mit der Genossenschaft Kontakt aufzunehmen. Evtl. sollten die Flächen anderen Interessenten zur Verfügung gestellt werden.

Frau Dirks berichtet, dass heute davon ausgegangen werden müsse, dass die Genossenschaft diese Flächen nicht nachfrage.

Herr Mollenhauer führt aus, dass zunächst die Flachdächer saniert werden sollten. Auf dem Dach der Hauptschule wolle die Stadt evtl. selber eine Anlage betreiben. So viele Dachflächen auf städt. Gebäuden stünden gar nicht zur Verfügung.

Frau Dirks sagt zu, im zuständigen Ausschuss die in Frage kommenden städt. Dachflächen vorzustellen.

Herr Geuking regt an, von der Genossenschaft der Volksbank eine schriftliche Aussage zu verlangen, dass sie die städt. Dachflächen nicht nutzen wolle. Evtl. könnten Regressansprüche geltend gemacht werden.

Frau Dirks antwortet, dass keine Verträge eingegangen worden seien, also auch keine Regressansprüche geltend gemacht werden können. Bis zur Beratung im Ausschuss werde nachgefragt, ob die Genossenschaft noch Interesse habe.