Beschlussvorschlag für den Rat:

Es wird angeregt, dem Ziel 4, welches festlegt, dass in Bereichen für den Schutz der Natur die Nutzung der Windenergie in den Flächennutzungsplänen generell unzulässig ist, die Ausnahmeregelung des Zieles 25.2 des Regionalplanes Münsterland hinzuzufügen.

Zudem wird angeregt, den Windenergiebereich Osthellermark so zu erweitern, dass auch das neueste Windrad mit einbezogen wird.

Das Ziel 12 wird von Seiten der Stadt Billerbeck ausdrücklich begrüßt. Zusätzlich wird auf die Bedeutung der Kulturlandschaft hingewiesen, die durch die Bohrtürme nicht verschandelt werden sollte.


Herr Knüwer wiederholt seine bereits im Bezirksausschuss vorgebrachte Meinung, dass im Windeignungsbereich Osthellermark kein weiteres Windrad entstehen soll; das jetzige dort stehende hätte nach heutigen Gesichtspunkten nicht mehr gebaut werden dürfen. Des Weiteren betont er, dass aus Sicht der FDP am Risauer Berg und in Hamern keine Windräder hingehörten.

 

Nach kurzer Erörterung fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: einstimmig