Beschlussvorschlag für den Rat:

1.            Der Hinweis der Abteilung Archäologie LWL wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

2.            Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil “ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.            Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ als Satzung.

4.            Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung


Vor der Beratung im Kultursaal der LAWI fand zu diesem Tagesordnungspunkt ein Ortstermin in der Langen Straße statt.

 

Bei der anschließenden Beratung fasst Herr Reuter, beim LWL für die Baupflege zuständig, seine Meinung zu den Arkaden zusammen und führt aus, dass diese aus der Historie heraus für Billerbeck nicht typisch seien. Zudem befänden sich Arkaden nur auf einer Straßenseite und sie seien auch  nicht durchgängig vorhanden, so dass er aus städtebaulicher Sicht empfehle, keine Arkaden mehr zu bauen und das jetzt beantragte Bauvorhaben vorne zu schließen.

Der Ortstermin habe auch gezeigt, wie unterschiedlich die Arkaden seien, manche könne man akzeptieren, manche seien gestalterisch eine Katastrophe. Die einheitliche Gestaltung fehle, so dass er dazu neige, die vorhandenen Gebäude mittel- bis langfristig wieder vorne zu schließen, auch wenn es eine Zeit dauere.

Der vorgelegte Planentwurf nehme die vorhandene Maßstäblichkeit auf und gliedere sich gut ein.

 

Herr Dr. Sommer hält es für unrealistisch, dass die Arkaden auf Dauer geschlossen werden, vielmehr könne er sich vorstellen, dass das Thema Arkaden wieder forciert werde, wobei die Gestaltung einiger Bögen sicherlich verbesserungswürdig sei.

 

Es sei schwierig, eine eindeutige Entscheidung zu treffen, so Herr Kösters. Ein durchgängiger Arkadengang wäre sicher sehr schön, sei aber zurzeit auch nicht gegeben. Auch wisse man nicht, wie es in der Innenstadt weiter gehe. Von daher unterstütze er den vorgelegten Antrag des Bauherrn, auch weil er von seiner Meinung nie abgewichen sei.

 

Herr Walbaum äußert, dass er sich an Spekulationen nicht beteiligen wolle. Auf der einen Seite der Langen Straße seien Arkaden vorhanden, zwar sei die Durchgängigkeit nicht gegeben, der Versatz könnte aber vernünftig gestaltet werden. Jetzt solle dort ein Haus ohne Arkaden gebaut werden. Er setze sich dafür ein, die gegebenen Tatsachen stringent durchzuziehen und Arkaden zu fordern, auch wenn der Bauherr in seiner Eingabe auf die wirtschaftlichen Nachteile hinweise. Im Mittelpunkt müssten die Billerbecker Bürger stehen; wobei man nicht wisse, wie diese zu den Arkaden stünden. Vielleicht sollte die Installierung des Gestaltungsbeirates abgewartet werden.

 

Herr Rose führt unter Bezugnahme auf die von der Verwaltung präsentierte Ansicht des Neubauvorhabens an, dass der geplante Baukörper von weitem aussehe, als wenn er Arkaden hätte. Wenn der Bauherr zusage, die Schaufenster gestalterisch einzurücken, wäre das vielleicht ein Kompromiss.

 

Herr Knüwer weist darauf hin, dass bereits vor 30 – 40 Jahren für die Fußgängerzone Arkaden planungsrechtlich festgeschrieben worden seien und sich hieran alle gehalten hätten. Warum solle man diesen Stil jetzt verlassen. Das neue Gebäude werde für die nächsten Jahrzehnte Bestand haben und wenn dort keine Arkaden gebaut werden, werde es die Unterbrechung dort ewig geben.

 

Herr Dr. Sommer weist Herrn Rose darauf hin, dass die Skizze eine optische Täuschung sei. Man könne nicht aus 50 m Entfernung auf das Haus blicken, die Lange Straße sei eng.

 

Herr Schulze Temming konstatiert, dass es sicherlich Gründe für und gegen Arkaden gebe. Es wäre gegenüber dem Bauherrn nicht fair, erst die Installierung des Gestaltungsbeirates abzuwarten. Man habe jetzt die Expertenmeinung gehört, die eher gegen Arkaden spreche. Das wäre im Gestaltungsbeirat sicherlich nicht anders. Dem Bauherrn sollte seine Planung ermöglicht werden.

 

Herr Brockamp erinnert daran, dass die Thematik der Arkaden erst nach der Offenlegung aufgekommen sei, was sehr seltsam sei. Er fragt nach, ob der Bauherr auch die Fassade stehen lassen könnte und dahinter neu bauen könne.

 

Frau Besecke teilt mit, dass das Gebäude nach heutigem Planungsrecht zulässig sei und ohne Arkaden wieder gebaut werden könne.

 

Herr Knüwer weist darauf hin, dass für diese Parzelle eine zweigeschossige Bebauung vorgesehen sei.

 

Herr Dr. Sommer beantragt, Herrn Prof. Weischer Rederecht einzuräumen, um eine zweite Expertenmeinung zu hören.

 

Dem Antrag wird bei einer Enthaltung zugestimmt.

 

Herr Prof. Weischer stellt sich als langjähriger Kollege von Herrn Reuter vor und teilt mit, dass er damals als Projektleiter beim Umbau des Johanniskirchplatzes in Billerbeck tätig gewesen sei. Seit 13 Jahren sei er als Professor an der Fachhochschule Münster – Fachbereich Architektur - tätig.

Bzgl. der Arkaden führt er aus, dass die doppelte Linie nicht ohne Grund im Bebauungsplan stehe und jetzt nicht aufgrund eines Vorhabens ein Bebauungsplan geändert werden sollte, der 30 – 40 Jahre Bestand habe. Was die historische Bedeutung angehe, vertrete er die gleiche Meinung wie Herr Reuter. Allerdings müsse man sich fragen wo die Entwicklung hingehe und was mit den anderen Gebäuden passiere, wenn der geplante Baukörper nach vorne gezogen werde. Er könne sich gut vorstellen, die Arkaden gut proportioniert weiter zu führen, auch wenn sie nur einseitig vorhanden seien. Positiv aufgefallen sei ihm der angenehme Umgang mit der Werbung innerhalb der Arkaden. Eine endgültige Meinung habe er auch nicht, er warne aber nochmals davor, für ein einzelnes Vorhaben einen Bebauungsplan zu ändern, der 30 – 40 Jahre alt sei.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan für das hier diskutierte Vorhaben zurzeit keine Arkaden vorschreibe.

 

Herr Brall stellt fest, dass die Fachleute die Frage nach den Arkaden nicht deutlich mit ja oder nein beantwortet hätten. Aus seiner Sicht wäre eine Durchgängigkeit der Arkaden für die Belebung der Langen Straße nur gut.

 

Herr Schulze Temming bittet die Stadtplanerin Frau Besecke, ihre Meinung zu dem Thema darzulegen.

Frau Besecke teilt mit, dass sie keine abschließende Meinung habe. Auch wenn für den geplanten Neubau Arkaden gefordert würden, werde eine Durchgängigkeit durch das Nachbargebäude verhindert. Dort werde auf lange Sicht eine Ecke stehen bleiben, die eigentlich niemand wolle. Entscheidend sei für sie die unterschiedliche Qualität der Arkaden. Außerdem halte sie es für schwierig, Zwang auszuüben, das könne auch daneben gehen. Letztlich müsse wohl nach Gefühl entschieden werden.

 

Herr Reuter merkt an, dass der Entwurf des Neubauvorhabens für Arkaden nicht ausgelegt sei.

 

Herr Knüwer bekräftigt noch einmal, dass der Neubau mit Arkaden versehen werden müsse.

 

Herr Peter-Dosch führt aus, dass er als historisch unbelasteter Neu-Billerbecker die Arkaden in Billerbeck nie als störend empfunden habe, diese hätten sich aus rein funktionaler Sicht bewährt, böten sie doch z. B. bei den verschiedenen Festen Schutz vor der Witterung. Er plädiere dafür, die Arkaden beizubehalten, unabhängig davon, ob auf Dauer eine stringente Durchgängigkeit gegeben sei.

 

Vor der Abstimmung wird darauf hingewiesen, dass man sich bei Zustimmung zum Beschlussvorschlag gegen Arkaden an dem geplanten Neubau ausspreche.


Stimmabgabe: 4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen