Beschlussvorschlag für den Rat:

Für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes und mit der Planvariante II (Erschließungsvariante 4.) wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.


Frau Besecke stellt die Erschließungsvarianten vor.

 

Herr Dr. Sommer stellt fest, dass es einmal um die Erschließung während der Bauphase gehe und zum anderen um die spätere Erschließung der Wohnhäuser, wobei die Erschließung zum Wohnen wesentlich höher zu bewerten sei. Er bevorzuge die vorgestellte Erschließungsvariante 4.

 

Herr Peter-Dosch merkt zu der verwaltungsseitig bevorzugten Süd-Ausrichtung an, dass für  Photovoltaikanlagen eine Ost-West-Ausrichtung deutlich wirtschaftlicher wäre. Deshalb sollte die Firstrichtung dem Bauherrn überlassen werden.

 

Frau Besecke gibt zu bedenken, dass die Ausrichtung nicht nur rein technisch betrachtet werden dürfe. Für die meisten Bauinteressenten sei die Südausrichtung des Gebäudes ein wichtiger Aspekt bei der Grundstückswahl.

 

Herr Kösters erklärt, dass ihm ebenfalls die Erschließungsvariante 4 am besten gefallen habe, auch bzgl. der Führung des Baustellenverkehrs über die Annettestraße.

Auf seine Nachfrage bestätigt Frau Besecke, dass die überplante Fläche bei der Variante 4 etwas größer sei als bei der Variante 1.

 

Herr Kösters hält es für erforderlich, nach der Bebauung der zwei Bautiefen und vor einer weiteren Bebauung im Wüllen den Bürgern zu versprechen, dass die nächste Erschließung anders herum erfolgen werde.

 

Herr Mollenhauer betont, dass lt. Stadtentwicklungskonzept  Südwest die Erschließung weiterer Baugrundstücke von der anderen Seite vorgesehen sei. Im Januar finde ein Behördentermin statt, um die Frage einer neuen Brücke über die Berkel im Vorfeld abzuklären.

 

Herr Walbaum wirft ein, dass vor 10 Jahren den Anliegern auch schon versprochen wurde, dass die Erschließung nicht über die Annettestraße erfolge und das nun trotzdem so sein soll. Er fragt nach, von wo denn die nächsten Grundstücke erschlossen werden sollen.

Zu dem Argument, dass die Annettestraße noch nicht endausgebaut sei, frage er kritisch nach, ob die Straße denn den Ausbau so dringend nötig habe und wer das bezahlen solle. Die Anlieger seien mit dem jetzigen Zustand zufrieden.

 

Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass die Annettestraße ein Provisorium sei, das immer wieder ertüchtigt wurde. Gehwege und eine Straßenentwässerung seien nicht vorhanden. Die Kosten der erstmaligen Herstellung müssten zu 90% von den Anliegern getragen werden.

 

Herr Dr. Sommer plädiert dafür, die Anordnung der Firstrichtung flexibel zu ermöglichen. Es stehe nicht im Widerspruch zu Photovoltaikanlagen, wenn die Firstrichtung gedreht würde. Es müsse darauf geachtet werden, dass keine Verschattung erfolge.

 

Frau Besecke weist darauf hin, dass es sich nur um einen Planentwurf handele. Bei entsprechender Beschlussfassung werde der Plan noch weiter ausgearbeitet.

 

Herr Walbaum unterstreicht, dass durch den Verwaltungsvorschlag die Anlieger der Annettestraße massiv belastet würden. Die Straße würde ausgebaut, obwohl sie sonst nicht oder erst später ausgebaut würde. Er könne keiner der vorgeschlagenen Varianten zustimmen.

 

Herr Mollenhauer hält dem entgegen, dass die Anlieger seit Jahren wüssten, dass die Straße ausgebaut werde und Kosten auf sie zukämen. Jeder, der irgendwo neu baue wisse, dass irgendwann auch Erschließungsbeiträge zu zahlen seien. Die Annettestraße sei eine der wenigen Straßen in Billerbeck, die noch nicht endhergestellt wurden.

 

Herr Heymanns regt eine Erschließung über die Brücke zur Osterwicker Straße an. Das Verkehrsaufkommen auf der Coesfelder Straße sei sehr groß und es gebe schon heute beim Abbiegen z. B. zum Modehaus Bruns einen Rückstau. Zudem befürchte er, dass LKW aufgrund der Enge gar nicht über den Wüllen und die beiden Stichstraßen in das Baugebiet hinein fahren könnten.

 

Herr Mollenhauer merkt an, dass LKW schon durchkämen; allerdings werde ja eine Erschließung über die Annettestraße vorgeschlagen. Sollte die Erschließung der beiden Bautiefen über die Annette-/Coesfelder Straße nicht gewollt sein, dann müsse man von vorne beginnen und nach Lösungen suchen, wie das Baugebiet insgesamt von der anderen Seite erschlossen werden könne. Dann wäre allerdings die Bereitstellung von Bauflächen in den nächsten 2 Jahren nicht möglich.

 

Herr Heymanns führt an, dass eine Erschließung über die Brücke doch schon einmal thematisiert wurde.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass damals aber auch schon geklärt wurde, dass die beiden Bautiefen über die vorhandenen Baugebiete erschlossen werden sollen. Wenn das heute abgelehnt würde und die Erschließung von der anderen Seite erfolgen soll, dann gehörten die beiden Bautiefen dort im Vorgriff nicht hin. Dann müsse von unten neu geplant werden. Aber allein die Tatsache, dass die Berkelbrücke erneuert werden müsse, setze die Sache in die Zeit.

 

Herr Kösters macht deutlich, dass es für ihn keine Alternative gebe, als das Gebiet wie in Variante 4 beschrieben zu erschließen. Der von Herrn Heymanns angeführte Aspekt des Rückstaus auf der Coesfelder Straße würde bei einer Erschließung über die Osterwicker Straße genauso zutreffen. Die Annettestraße sollte nach der Baustellenerschließung endgültig hergestellt werden. Die Anlieger hätten lange genug hierauf gewartet.

 

Schließlich fasst der Ausschuss folgenden


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen