Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/245/2014
Beschluss:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte
Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 wird zur Kenntnis
genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen
Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von rd. 13.000,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2015 wird zur Kenntnis genommen.
d) Die Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt
festgesetzt:
1) Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei
4wöchentlicher Entleerung 136,80 €
2) Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei
4wöchentlicher Entleerung 180,00 €
3) Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei
4wöchentlicher Entleerung 310,80 €
Die übrigen Festsetzungen der Gebührensatzung bleiben unverändert.
e) Die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Herr Tauber erklärt, dass die SPD-Mitglieder den Beschlüssen zu den Tagesordnungspunkten 11, 12 und 13 zustimmen werden, dennoch wolle er aber sein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass der im Ausschuss unterbreitete Vorschlag zur Unterstützung der Bürger bei der Laubentsorgung auf so wenig Anklang gestoßen sei. Eine bürgerfreundliche Lösung sehe anders aus. Wenn die Bürger das Laub zusammenfegen, verpacken, die Säcke sammeln und schließlich weg bringen müssten, führe das zu Unmut, der sich irgendwann sicherlich auf das grüne Stadtbild auswirken werde. Er werde diese Angelegenheit noch einmal schriftlich aufarbeiten und als Antrag für die nächste Ratssitzung vorlegen.
Herr Brockamp weist darauf hin, dass der Vorschlag nicht abgelehnt, sondern hierüber im Zusammenhang mit dem Bürgerantrag im Fachausschuss diskutiert werde.
Frau Mollenhauer merkt an, dass sich insofern ein SPD-Antrag erübrige.
Herr Tauber macht deutlich, dass es ihm nicht um die Beseitigung von Bäumen oder möglichen Neuanpflanzungen gehe, sondern der daraus resultierenden Wirkung.
Der Rat fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig