Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt
Vorlage: FBF/246/2014
Beschluss:
a)
Die
Abrechnung der Gebührenrechnung 2013 wird zur Kenntnis genommen und
beschlossen. Der erzielte Überschuss wird dem Sonderposten für
Gebührenausgleich zugeführt.
b)
In
Anwendung des § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz wird aus dem Sonderposten für
den Gebührenausgleich ein Überschuss in Höhe von rd. 2.900,00 € entnommen und
als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 berücksichtigt.
c)
Die
Gebührenbedarfsberechnung 2015 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der
Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,32 € festgesetzt.
d)
Die 14.
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt
Billerbeck wird beschlossen.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig