Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/959/2014
Beschluss:
Es wird angeregt, dem Ziel 4, welches festlegt, dass in
Bereichen für den Schutz der Natur die Nutzung der Windenergie in den
Flächennutzungsplänen generell unzulässig ist, die Ausnahmeregelung des Zieles
25.2 des Regionalplanes Münsterland hinzuzufügen.
Zudem wird angeregt, den Windenergiebereich Osthellermark so zu erweitern, dass
auch das neueste Windrad mit einbezogen wird.
Das Ziel 12 wird von Seiten der Stadt Billerbeck ausdrücklich begrüßt.
Zusätzlich wird auf die Bedeutung der Kulturlandschaft hingewiesen, die durch
die Bohrtürme nicht verschandelt werden sollte.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: 25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung