Beschluss:

Es wird angeregt, dem Ziel 4, welches festlegt, dass in Bereichen für den Schutz der Natur die Nutzung der Windenergie in den Flächennutzungsplänen generell unzulässig ist, die Ausnahmeregelung des Zieles 25.2 des Regionalplanes Münsterland hinzuzufügen.

Zudem wird angeregt, den Windenergiebereich Osthellermark so zu erweitern, dass auch das neueste Windrad mit einbezogen wird.

Das Ziel 12 wird von Seiten der Stadt Billerbeck ausdrücklich begrüßt. Zusätzlich wird auf die Bedeutung der Kulturlandschaft hingewiesen, die durch die Bohrtürme nicht verschandelt werden sollte.

 


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: 25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung