Beschluss:

1.            Der Hinweis der Abteilung Archäologie LWL wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

2.            Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil “ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.            Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ als Satzung.

4.            Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Frau Dirks verweist auf die Vorberatung im Ausschuss. Der Ausschuss habe sich mehrheitlich für Arkaden ausgesprochen.

 

Herr Dr. Sommer bezieht sich auf die im Ausschuss ebenfalls angesprochene Schließung der Gebäudefronten, womit für die einzelnen Eigentümer umfangreiche Umbauarbeiten verbunden wären. Er halte es für völlig unrealistisch und abwegig, dass in den nächsten 50 Jahren die Arkaden geschlossen werden. Vielmehr sehe er große Chancen, die Arkaden weiter zu verschönern und auszubauen.

 

Herr Tauber merkt an, dass sich die SPD auch so positioniert habe. Er gehe davon aus, dass der Rat heute einen  Beschluss pro Arkaden fasse. Nachdem dieses Ziel angestoßen wurde, sei es auf sehr viel positive Resonanz bei den Grundstückseigentümern und auch dem Bauherrn gestoßen.

 

Frau Dirks stellt richtig, dass der Bauherr keine Arkaden bauen wolle.

 

Herr Brockamp führt aus, dass selbst die Fachleute keine eindeutige Meinung vertreten hätten und die Ratsmitglieder nach ihrem Geschmack entscheiden müssten. Die in der Sitzung angeführten Argumente für Arkaden könne er tlw. nicht nachvollziehen. Es sei außerdem ungewöhnlich, erst nach der Offenlage Arkaden zu fordern oder abwarten zu wollen, bis es einen Gestaltungsbeirat gebe. In Billerbeck habe es ursprünglich keine Arkaden gegeben.

 

Herr Knüwer gibt zu bedenken, dass die Lange Straße wie ein Schlauch wirken würde, wenn die Fronten geschlossen würden. Wenn Gebäude erneuert würden, dann sollten diese an der Nord-West-Seite der Langen Straße nur mit Arkaden zugelassen werden.

 

Vielleicht sei es richtig, dass in Billerbeck Arkaden fehl am Platze seien, so Herr Walbaum. Da sie nun aber vorhanden seien, sollte man auch hierzu stehen und ein stringentes Durchziehen fordern.

 

Herr Dr. Sommer hält den Hinweisen auf die Bauhistorie entgegen, dass in Billerbeck für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit geplant werde.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass jeder sehen müsse, wie er sich entscheide, es gebe nicht richtig oder falsch. Eine Durchgängigkeit der Arkaden werde man genauso wenig erleben, wie ein Schließen aller Arkaden.

 

Frau Bosse wirft die Frage auf, ob damit zu rechnen sei, dass der Bauherr Rechtsmittel einlegen wird.

 

Davon geht Herr Mollenhauer nicht aus. Aber es wäre möglich, dass der Bauherr die Fassade stehen lasse und dahinter neu baue. Dann könnte eine Veränderungssperre erlassen und eine Bebauungsplanänderung vorgenommen werden.

 

Herr Tauber führt an, dass die Grundstückseigentümer, die in der Vergangenheit ihre Gebäude mit Arkaden gebaut hätten, doch einen Vertrauensschutz genössen und es unfair wäre, jetzt davon abzugehen.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass der Bebauungsplan derzeit keine Arkaden vorsehe und es deshalb auch keinen Vertrauensschutz gebe. Die Bebauungsplanänderung werde vorgeschlagen, weil der Bauherr höher bauen wolle.

 

Frau Mollenhauer konstatiert, dass die Diskussion sowohl heute als auch im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss gezeigt habe, dass es sich um eine Geschmacksfrage handele und man nicht auf einen Nenner komme. Für die CDU sei maßgeblich, dass selbst die Fachleute keine einheitliche Empfehlung für Arkaden ausgesprochen hätten, der Bauherr keine Arkaden bauen wolle und Arkaden für Billerbeck nicht typisch seien.

 

Herr Geuking erklärt, dass er ein einheitliches Bild mit Arkaden begrüßen würde, wenn die Eigentümer nicht die Arkaden nutzen wollen, um ihre Verkaufsfläche zu vergrößern.

 

Frau Köhler weist darauf hin, dass die Arkaden auch einen praktischen Nutzen böten. Besucher könnten weitgehend trockenen Fußes durch die Fußgängerzone gehen und die Geschäftsleute könnten ihre Auslagen geschützt nach draußen stellen.

 

Herr Wiesmann stellt schließlich den Antrag auf Abstimmung.

 

Nachdem Frau Dirks noch einmal verdeutlicht, dass Arkaden nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens gewesen seien und Arkaden im ursprünglichen Bebauungsplan auch nicht enthalten seien und bei Zustimmung zum Beschlussvorschlag das beantragte Bauvorhaben ermöglicht werde, fasst der Rat folgenden


Stimmabgabe: 13 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen