Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/962/2014
Beschluss:
1. Der Anregung, nach Abbruch des Gebäudes „Hausnummer 6“ die Baugrenze so zu ändern, dass eine erneute Hinterlandbebauung nicht möglich ist, wird nicht gefolgt.
2. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp“ als Satzung.
4. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
• Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.
September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden
Fassung
• Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig