Beschluss:

1.    Der Hinweis der Abteilung Archäologie LWL wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

2.    Der Anregung des Kreises Coesfeld, Abteilung Bauordnung wird dahingehend gefolgt, dass eine redaktionelle Klarstellung dahingehend erfolgt, dass bei Garagen, Carports und Nebenanlagen auch ein begrüntes Flachdach zulässig ist.

3.    Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil “ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

4.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ als Satzung.

5.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Herr Brockamp erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig