Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/963/2014
Beschluss:
1.
Der
Hinweis der Abteilung Archäologie LWL wird zur Kenntnis genommen und im
Rahmen der Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
2.
Der
Anregung des Kreises Coesfeld, Abteilung
Bauordnung wird dahingehend gefolgt, dass eine redaktionelle Klarstellung
dahingehend erfolgt, dass bei Garagen, Carports und Nebenanlagen auch ein
begrüntes Flachdach zulässig ist.
3.
Gem. § 8
Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes
„Sanierungsgebiet II Nordteil “ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden
ist.
4.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“
als Satzung.
5.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 6. Änderung des
Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
• Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.
September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
• Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden
Fassung
• Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Herr Brockamp erklärt sich für befangen. Er begibt sich in den Zuschauerraum und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses an und fasst folgenden
Stimmabgabe: einstimmig