Herr Michael Löderbusch, Johannisstraße, erkundigt sich zum Straßenausbau im Kerkeler, wie es sein könne, dass die Straße und der Bürgersteig bereits fertiggestellt seien und dann ein Bürger doch noch Post bekomme, dass sein Abwasseranschluss nicht in Ordnung sei, obwohl er im Mai die Auskunft erhalten habe, dass dieser in Ordnung sei. Diese Vorgehensweise sei nicht in Ordnung. Er erkundigt sich, ob der Anlieger die Kosten tragen müsse.

 

Herr Hein teilt mit, dass nachdem die Grundstücksanschlussleitungen von einigen Anliegern erneuert wurden, der Hauptkanal einschließlich aller Anschlussleitungen erneut befahren wurde. Dabei sei festgestellt worden, dass eine Anschlussleitung, die bei der ersten Begutachtung als gut befunden wurde, bei der zweiten Befahrung einen massiven Schaden aufwies und erneuerungsbedürftig war. Die bauausführende Firma habe dann den Auftrag erhalten, diesen Anschluss zu erneuern. Die Firma habe trotz des vorliegenden Auftrages den Gehweg darüber gebaut. Die Mehrkosten, die hierdurch entstanden seien, würden nicht dem Grundstückseigentümer angelastet. Es sei geklärt, dass diese Kosten von der bauausführende Firma übernommen werden.

 

Herr Michael Löderbusch führt an, dass es am 01.01.2016 eine Gesetzesänderung geben soll, wonach die Bürger bei Straßenausbauten in einem höheren Maß finanziell beteiligt werden sollen. Er bitte dafür zu sorgen, dass die Straßenausbaumaßnahme Kerkeler bis dahin abgeschlossen ist.

 

Herr Mollenhauer erläutert, dass es keine entsprechende Gesetzesänderung gebe, die das vorgebe. Der Rat entscheide, ob die Satzung geändert werde. Im Moment sei eine solche Satzungsänderung nicht vorgesehen.

 

Herr Michael Löderbusch erkundigt sich abschließend, an wen er sich wenden müsse, wenn er einen städt. Baum gefällt haben möchte.

Frau Dirks antwortet, dass er die Stadtverwaltung anschreiben solle.