Zu einer Anfrage von Herrn Kösters teilt Frau Dirks mit, dass lt. Auskunft des Kreisbauhofes auf der K 38 nur während der Brückenerneuerungsarbeiten eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h angebracht war. Nach Beendigung der Arbeiten sei die Beschränkung wieder aufgehoben worden. Die Verwaltung habe Mitte November eine Überprüfung der bestehenden Anordnung beantragt. Nach Beteiligung der Polizei und des Straßenbaulastträgers werde die Straßenverkehrsbehörde eine abschließende Entscheidung fällen. Das Ergebnis werde dem Rat mitgeteilt.