Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:

Zu dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zur äußeren Gestaltung sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.


Herr Wiesmann erklärt sich für befangen und begibt sich in den Zuschauerraum. Er nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Den Sitzungsvorsitz übernimmt der stellv. Ausschussvorsitzende Herr Schulze Temming.

 

Frau Besecke erläutert das Vorhaben unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage.

 

Herr Fliß weist darauf hin, dass die Position der SPD-Fraktion allen bekannt sei und er diese nicht wiederholen wolle. Neu sei allerdings das sog. „Löhne-Urteil“ des OVG NRW vom 17. Juni 2014, das in die bisherigen Überlegungen noch nicht eingegangen sei. Seitens der SPD-Fraktion werde die Zustimmung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht erteilt. Außerdem sei eine Begrenzung der Vieheinheiten dringend notwendig.

 

Herr Flüchter greift den Hinweis auf das „Löhne-Urteil“ auf. Das OVG sei in dem Fall bei baulich getrennten Ställen mit verschiedenen Betreibern von einem Stall ausgegangen, weil sie sich auf demselben Betriebsgelände befinden. Das habe zur Folge, dass für die Gesamtanlage eine Vorprüfung über die UVP-Pflicht erforderlich sei. Er fragt nach, ob sich der Kreis Coesfeld schon geäußert habe, wie in diesem Fall verfahren werde.

 

Frau Besecke teilt mit, dass der Kreis auch unter Berücksichtigung des angesprochenen Urteils von einer Genehmigungsfähigkeit ausgehe. Wenn in der Stellungnahme der Stadt auf das OVG-Urteil verwiesen werde, müsse der Kreis dezidiert hierauf eingehen.

 

Herr Knüwer merkt an, dass man das dann auch tun solle.

 

Herr Schulze Brock gibt zu bedenken, dass es sich nicht um ein großes gewerbliches Unternehmen, sondern um einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb handele. Wenn künftig bei solchen Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt würde, dann werde jedem Familienbetrieb der Garaus gemacht. Das würde auch für Arbeitsplätze im vor- und nachgelagerten Bereich das Aus bedeuten. Man sollte sich fragen, ob so mit einem Berufszweig umgegangen werden dürfe.

 

Herr Flüchter führt an, dass die  Anordnung der Ställe direkt neben dem vorhandenen  Hähnchenmaststall in Bezug auf die Keimsituation sowohl für die Tiere als auch für die Bevölkerung problematisch sei. Dadurch würde die Keimresistenz noch erhöht.

 

Frau Schulze Wierling erinnert die Grünen daran, dass sie immer wieder erklärt hätten, dass sie für die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe seien und in diesem Fall handele es sich ganz klar um einen landwirtschaftlichen Betrieb. Der jetzige Antragsteller habe mit dem Hähnchenmaststall nichts zu tun. Die kleinen Betriebe gingen kaputt und die großen würden immer größer. Genau das wollten die Grünen doch unbedingt verhindern.  

 

Herr Flüchter bestätigt, dass die Grünen bei landwirtschaftliche Betrieben nicht gegen die Erteilung des Einvernehmens seien. Für sie sei die Flächenbindung entscheidend.

 

Herr Schulze Temming betont, dass es sich um getrennte Hofstellen handele und man schon differenzieren müsse.

 

Herr Flüchter wirft ein, dass es sich um ein Taktieren mit Gewerblichkeit und Landwirtschaft handele.

 

Herr Schlieker bestätigt bezugnehmend auf die o. a. Ausführung von Frau Schulze Wierling, dass die Grünen großindustrielle Betriebe nicht wollten. In diesem Fall seien die Betreiber in Persona zwar nicht identisch, die Ställe stünden aber in einem sächlichen Zusammenhang. Und wenn man sich vormals einen gewerblichen Betrieb genehmigen lasse und jetzt landwirtschaftlich gebaut werde, dann sei das ein Taktieren. Das könne man nur ablehnen.

 

Herr Flüchter weist darauf hin, dass einem Info-Schreiben des Kreises Borken zu entnehmen sei, dass die Münsterlandkreise ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben haben. Er wolle gerne wissen, was Gegenstand des Rechtsgutachtens sei und wann ein Ergebnis vorliege.

 

Frau Besecke teilt mit, dass das Gutachten noch nicht vorliege. Sie werde zu gegebener Zeit über das Ergebnis informieren.

 

Herr Heymanns stellt den Antrag auf Abstimmung

 

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Der stellv. Ausschussvorsitzende Herr Schulze Temming fasst zusammen, dass lt. Herrn Fliß und Herrn Knüwer das gemeindliche Einvernehmen unter Bezugnahme auf das OVG-Urteil vom 17.06.2014 versagt werden solle.

 

Herr Schulze Temming lässt über den Vorschlag des Herrn Fliß und des Herrn Knüwer, das gemeindliche Einvernehmen mit Verweis auf das OVG-Urteil vom 17.06.2014 zu versagen, abstimmen.

 

Der Vorschlag wird mit 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Dann wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.


Stimmabgabe: 6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen

 

 

Herr Wiesmann übernimmt wieder den Sitzungsvorsitz.