Beschlussvorschlag für den Rat:

Zu dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zur äußeren Gestaltung sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.


Herr Brockamp verweist auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes im Bezirksausschuss.

 

Auf Nachfrage von Herrn Walbaum begründet Frau Besecke die Notwendigkeit der heutigen „Sondersitzungen“ mit den gesetzlichen Fristen zur Abgabe des gemeindlichen Einvernehmens.

 

Herr Walbaum verweist auf das sogen. „Löhne-Urteil“ des OVG NRW vom 17.06.2014 und auf die regelmäßigen Info-Briefe des Kreises Borken. Hierin werde u. a. auf die Frage der Betriebstrennung eingegangen. Dabei gehe es u. a. auch darum, ob eine getrennte oder gemeinsame Erschließung vorgesehen sei. Außerdem werde in dem Urteil angeführt, dass bei einer Kumulierung von einem getrennten Vorhaben nicht mehr die Rede sein könne und es sich damit auch nicht um ein privilegiertes Vorhaben handele. Er könne nur hoffen, dass der Kreis die Revision des Urteils abwarte, bevor er das Einvernehmen der Städte und Gemeinden ersetze.

 

Frau Besecke teilt mit, dass das beantragte Vorhaben auf getrennten Flurstücken errichtet werden soll und auch eine getrennte Erschließung vorgesehen sei. Die wesentlichen Fragen des Punkte-Kataloges zur Betriebstrennung seien überprüft worden, unabhängig von den Feinheiten, die sich evtl. durch das „Löhne-Urteil“ noch ergeben. Sobald neue Ergebnisse vorliegen, würden diese mitgeteilt.

 

Herr Flüchter macht deutlich, dass für die Grünen die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht entscheidend sei. Wenn eine Betriebstrennung nicht gegeben sei, werde eine UVP erforderlich.

 

Herr Kösters geht davon aus, dass eine Betriebstrennung vorliege und es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handele. Aus diesem Grund könne das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

 

Herr Schulze Temming weist darauf hin, dass es hier um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gehe. Beim Kreis Coesfeld säßen die Fachleute, die sicherlich aufgrund des Urteils geprüft hätten, ob eine UVP-Pflicht bestehe. Es handele sich um ein landwirtschaftliches und damit privilegiertes Vorhaben. Er verstehe nicht, dass der Antrag abgelehnt werden soll.

 

Herr Knüwer bittet in die Stellungnahme der Stadt aufzunehmen, dass aufgrund des „Löhne-Urteils“ das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird. Des Weiteren könnte auf die noch fehlenden verlässlichen Tierzahlen hingewiesen werden.

 

Herr Flüchter führt an, dass das Urteil nicht nur auf den Punkte-Katalog bzgl. der Betriebstrennung abstelle, sondern im Wesentlichen auf das Bestimmungsrecht. Zu dem Einwand, dass die Grünen bisher landwirtschaftlichen, bäuerlichen Betrieben immer zugestimmt hätten, weise er darauf hin, dass hier die Flächenbindung verloren gehe, weil ein Konstrukt aus landwirtschaftlichem und gewerblichem Betrieb  geschaffen wurde und dem könnten die Grünen nicht zustimmen.

 

Herr Brockamp stellt den Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses zur Abstimmung. Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass das Einvernehmen damit nicht erteilt ist.